Vor ungefähr zwei Jahren gab es eine Schießerei Mitten in der Frankfurter Innenstadt. Jetzt waren die Plädoyers im Prozess vor dem Frankfurter Landgericht. Und: Die vom Gießener Stadtparlament erlassene Satzung zu einer Bürgerbeteiligung ist teilweise rechtswidrig. Das geht aus dem Urteil des Gießener Verwaltungsgerichts hervor.
Vor ungefähr zwei Jahren gab es eine Schießerei Mitten in der Frankfurter Innenstadt. Jetzt waren die Plädoyers im Prozess vor dem Frankfurter Landgericht. Und: Die vom Gießener Stadtparlament erlassene Satzung zu einer Bürgerbeteiligung ist teilweise rechtswidrig. Das geht aus dem Urteil des Gießener Verwaltungsgerichts hervor.