6000 Euro Strafe muss die Gießener Ärztin Kristina Hänel zahlen. Der Grund: sie hat auf ihrer Homepage über die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs informiert. Und das ist laut Paragraf 219a Strafgesetzbuch verboten. Der Paragraf stellt "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" unter Strafe. Schon vor einem Jahr verurteilte man die Ärztin. Sie legte Berufung dagegen ein. Das Gießener Landgericht hat die Berufung verworfen und damit das Urteil bestätigt.