Eine Gynäkologin hatte auf ihrer Homepage Hinweise zum Schwangerschaftsabbruch veröffentlicht und stand daher vor Gericht. Das Gießener Amtsgericht hat sie nun zu einer Geldstrafe von sechstausend Euro verurteilt. Und: das Hessische Umweltministerium hat Bauernhöfe für vorbildliche Tierhaltung ausgezeichnet. Zwei Preise gingen nach Südhessen.
Eine Gynäkologin hatte auf ihrer Homepage Hinweise zum Schwangerschaftsabbruch veröffentlicht und stand daher vor Gericht. Das Gießener Amtsgericht hat sie nun zu einer Geldstrafe von sechstausend Euro verurteilt. Und: das Hessische Umweltministerium hat Bauernhöfe für vorbildliche Tierhaltung ausgezeichnet. Zwei Preise gingen nach Südhessen.