Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat es am Nachmittag entschieden: Die NPD in Büdingen, in der Wetterau, darf nicht von den Fraktionszahlungen ausgenommen werden. Die Richter haben damit eine Satzungsänderung der Stadtverordnetenversammlung in Büdingen für nichtig erklärt.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat es am Nachmittag entschieden: Die NPD in Büdingen, in der Wetterau, darf nicht von den Fraktionszahlungen ausgenommen werden. Die Richter haben damit eine Satzungsänderung der Stadtverordnetenversammlung in Büdingen für nichtig erklärt.