Ein Standpunkt von Friedemann Willemer.
Das ist des Pudels Kern der Bundesrepublik Deutschland: Ein totalitärer Parteienstaat, der sich hinter der Fassade des Grundgesetzes verbirgt.
Kernaussage des Grundgesetzes, das nach Aussage seiner Verfasser eine Demokratie in Deutschland garantieren sollte, ist:
Alle Staatsgewalt geht vom deutschen Volke aus, Artikel 20 Abs. 2, Satz 1 Grundgesetz.
Das deutsche Volk soll seine Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen ausüben.
Die Parteien haben den Souverän bis heute auf Wahlen reduziert. Ein Akt der Kastration; denn mit den Wahlen, die Volkssouveränität nur simulieren sollen, begibt sich das deutsche Volk freiwillig in die Knechtschaft eines totalitären Parteienstaats. Dieses Ergebnis haben die etablierten Parteien, allen voran CDU/CSU und SPD, seit der ersten Stunde der Bundesrepublik angestrebt und inzwischen zu höchster Vollendung gebracht.
„Diese Unwahrheit aufzuhellen ist Voraussetzung jeder gedeihlichen Entwicklung.
(Karl Jaspers, Wohin treibt die Bundesrepublik? 1966)
Um diese, für sie äußerst komfortable, Lage nicht zu gefährden, verweigern die Parteien dem deutschen Volk seit Jahrzehnten die Ausübung seiner vorverfassungsrechtlichen verfassungsgebenden Gewalt; denn eine Verfassungsdebatte könnte die Büchse der Pandora, in den Kreisen der Parteien Volkssouveränität genannt, öffnen, ihre Demokratielüge entlarven und zur direkten Demokratie führen.
„Die Lügen in ihrem Grunde sind das Gift der Staaten.“
(Karl Jaspers, Wohin treibt die Bundesrepublik?)
Die Verweigerung der Verfassungsgebung durch das Volk ist mit der Entstehungsgeschichte des GG unvereinbar.
Die Verweigerung der poivoirs constitués steht im eklatanten Widerspruch zum historischen Hintergrund des Artikels 146 GG a.F. umfassend beschrieben bei Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz, Artikel 146 Rn. 13 – 18.
Carlo Schmidt stellte zur Schlussbestimmung des Grundgesetzes fest:
„Die letzte Bestimmung des Grundgesetzes ist ein Artikel, in dem gesagt wird, dass das Grundgesetz automatisch an dem Tage außer Kraft tritt, in dem eine Verfassung wirksam wird, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Die neue, die echte Verfassung unseres Volkes, wird also nicht im Wege der Abänderung dieses Grundgesetzes geschaffen werden, sie wird originär entstehen und nichts in diesem Grundgesetz wird die Freiheit des Gestaltungswillens unseres Volkes beschränken, wenn es sich an diese Verfassung macht. Wann dieser Tag sein wird, wissen wir nicht. Ich für meine Person möchte hoffen, dass ihm der Gründungstag der vereinigten Staaten von Europa auf dem Fuße folgen wird.“
Außerdem erklärte Carlo Schmidt in der 9. Sitzung des Plenums vom 06.05.1949:
„Das Anwendungsgebiet des Grundgesetzes ist nicht geschlossen. Jeder Teil Deutschlands kann ihm beitreten. Aber auch der Beitritt aller deutschen Gebiete wird dieses Grundgesetz nicht zu einer gesamtdeutschen Verfassung machen können. Diese wird es erst dann geben, wenn das deutsche Volk die Inhalte und Formen seines politischen Lebens in freier Entscheidung bestimmt haben wird.“
Carlo Schmidt hat damit die Prämissen einer die Volkssouveränität anerkennenden Verfassungsgebung unmissverständlich benannt.
Die Parteien haben mit dem Einigungsvertrag diese Prämissen ad acta gelegt.
„Die Entstehungsgeschichte und die Systematik des Einigungsvertrages dokumentieren ein Verständnis des verfassungsändernden Gesetzgebers, das nach dem endgültigen Abstreifen des Provisorischen aller verfassten Gewalt dem freien, unkonditionierten Rückgriff auf die verfassungsgebende Gewalt keinen Raum gibt“ (Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz, Artikel 146 Rn. 22).
Der verfassungsändernde Gesetzgeber – Bundestag und Bundesrat – wollte mit dem Einigungsvertrag die verfas...