CannaTrade

Die Aufführung von Hanf in der Single-Konvention von 1961 ist völkerrechtswidrig


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Der UN-Suchtstoffkontrollrat INCB überwacht die Einhaltung der internationalen Kontrollverträge über Anbau, Produktion und Verwendung von Cannabis und warnte noch im März 2024 vor einer Cannabisfreigabe. Diese sei völkerrechtlich nicht möglich, eine Legalisierung widerspräche den globalen Drogenübereinkommen. Doch gelten diese alten Verträge auch, wenn sie auf Rassismus, absichtlicher Täuschung und Machtmissbrauch basieren?

Annemarie Meyer
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