Das Standard-Datenschutzmodell – der Weg vom Recht zur Technik
Joan und Wes besprechen den zweiten Teil des Standard Datenschutzmodells (SDM).
Zunächst Aktuelles:
Der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink hat gegen die AOK Baden-Württemberg ein Bußgeld von 1,2 Millionen Euro verhängt. Die Krankenkasse habe Daten aus Gewinnspielen zweckentfremdet, sagte er dem SWR.
Tagesschau meldet: Die lauschenden Lautsprecher
Sprachassistenten haben einer Studie zufolge häufig ohne Willen der Nutzer Gespräche aufgezeichnet. Im Test schalteten sich vor allem Amazon Lautsprecher oft ohne Aufforderung ein.
Von Svea Eckert, Eva Köhler, Jan Lukas Strozyk und Henning Wirtz, NDR
BFDI
Anonymisierung - Eine Standortbestimmung zwischen der DSGVO und dem TKG
Teil 2 zum SDM
Das Standard-Datenschutzmodell
Eine Methode zur Datenschutzberatung und -prüfung auf der Basis einheitlicher Gewährleistungsziele
– Kap. C: Systematisierung der Anforderungen der DS-GVO durch die Gewährleistungsziele
– Kap. D: Praktische Umsetzung
In diesem Abschnitt werden generische technische und organisatorische Maßnahmen
aufgeführt, die in der Datenschutzprüfpraxis vieler Datenschutzaufsichtsbehörden seit vielen
Jahren erprobt sind. Die Zuordnung dieser Maßnahmen zu den Gewährleistungszielen des
SDM soll zeigen, dass sich die Datenschutzanforderungen sinnvoll strukturieren lassen und in
der Folge systematisch umsetzen lassen. Die konkreten Referenzmaßnahmen finden sich im
Referenzmaßnahmen-Katalog (im Anhang) wieder.