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Die Gesellschaft der Zukunft: Entwurf einer neuen Gesellschaftsordnung | Von Manfred Norwat


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Ein Kommentar von Manfred Norwat.
Wir leben in einer kapitalistischen Gesellschaft, in der die Wirtschaftsordnung auf Privateigentum aufgebaut ist. Die Menschen haben in unserer Demokratie leider kein Mitspracherecht und sollen ihre Stimme bloß abgeben. Manfred Norwart versucht sich aus den üblichen Denkmustern zu befreien und entwickelt eine grundsätzlich andere Alternative.
Die Intention des Artikels ist, eine grundsätzliche Alternative zu unserem heutigen global herrschenden Gesellschaftssystem des Kapitalismus zu entwickeln.
Was eine künftige Gesellschaftsordnung betrifft, so sollte sie einerseits allumfassend demokratisch und andrerseits sollten alle Bürger und Bürgerinnen am Ergebnis der Güterherstellung in gleicher Weise, d.h. egalitär beteiligt sein. Ich bezeichne die beiden Komponenten daher als partizipative Demokratie und als egalitäre Ökonomie.
Der gesellschaftliche Aufbau in Form des Rätesystems ist das Wesensmerkmal der partizipativen Demokratie. Im Gegensatz dazu ist die heutige repräsentative Demokratie vor allem durch ihre Schattenseiten, Stichwort: Beteiligung der Bevölkerung nur in Form von Wahlen, danach jedoch einflusslos, hingegen starker Einfluss mächtiger Interessengruppen, Manipulation durch die Medien usw. geprägt.


Die entscheidende Frage ist, wie kann die Bevölkerung am politischen Willensbildungsprozess beteiligt werden, ohne dass dieser die politischen Abläufe blockiert oder fehlleitet?

Nicht durch Massenversammlungen und -abstimmungen, wo es ebenfalls bestimmende Kräfte gibt und die meisten zur passiven Abstimmungsmasse gehören, sondern durch die aktive Beteiligung jedes Bürgers und jeder Bürgerin auf Zeit am gesellschaftlichen Willensbildungs- und vor allem Entscheidungs- und Umsetzungsprozess, eben eine partizipative Demokratie in Form von rotierenden Räten.
Alle BürgerInnen im Alter von 25-59 Jahren werden in drei Altersklassen und zwar 25-44 Jahre, 45-54 Jahre und 55-59 Jahre erfasst. Die jüngeren und älteren Gesellschaftsglieder haben ihre eigenen Partizipationsrechte, über die ich in der Folge noch näher eingehen werde. In der jeweiligen Altersstufe wird ausgelost, wer für 2 Jahre in die jeweiligen Räte delegiert wird. In der 1. Altersstufe sind es 20, in der 2. 10 und in der 3. Altersstufe sind es 5 Jahrgänge. Die Räte gliedern sich einmal vertikal entsprechend den Altersstufen und horizontal in 2 Bereiche danach, ob sie den Produktions- oder den Reproduktionsbereich vertreten.
Ein Beispiel, ausgehend von einer Einzelperson: Fritz Müller schaute mit 65 Jahren auf folgende Ratstätigkeit zurück. Mit 27 Jahren wurde er Mitglied im Hausgemeinschaftsrat, dies ist der Rat, dem alle Mitglieder der ersten Altersebene angehören. Im Alter von 49-50 Jahren war er Mitglied des Betriebsrates (d.i. die Betriebsleitung) seines Betriebes und mit 57 Jahren gehörte er dem Regionalrat der Konsumentenseite an. Ab dem nächsten Jahr ist er für eine Tätigkeit im Kontinentalrat vorgesehen. Diese Mitgliedschaft beruht auf freiwilliger Basis und hier kommen alle in Betracht, die im 3. Altersabschnitt nicht dem höchsten nationalen Gremium, dem Nationalrat, angehörten. Außerdem war Fritz Müller noch Mitglied im RentnerInnenrat, der die Interessen ihrer Mitglieder ebenfalls auf freiwilliger Basis gegenüber den Räten vertritt. Mit dem Wechsel in den Kontinentalrat scheidet er aus dem RentnerInnenrat aus.
Seine Ehefrau Edith startete mit 33 Jahren ebenfalls im Hausgemeinschaftsrat, mit 45 Jahren gehörte sie dem Kommunalrat an und mit 56 Jahren dem Nationalrat als Vertreterin der Produzentenseite an. Auf eine Beteiligung im RentnerInnenrat hat sie wegen ihrer zahlreichen Freizeitaktivitäten verzichtet.
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