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Die Landesmedienanstalt Berlin Brandenburg, 1984 und apolut | Von Markus Fiedler


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Ein nicht amüsierter Standpunkt von Markus Fiedler.
Ich bestreite mit Nichtwissen, dass in den Fluren der Landesmedienanstalt Berlin Brandenburg übergroße Bilder von George Orwell aufgehängt sind und zu jeder betrieblichen Weihnachtsfeier aus dem Roman 1984 besinnliche Kurzgeschichten vorgelesen werden.
Das Portal apolut.net wurde von der Landesmedienanstalt Berlin Brandenburg (MABB) gerügt und unter Strafandrohung dazu gezwungen, unter Anderem zwei meiner Beiträge zum Thema „Genmanipulation“ und „Covid-19“ zu löschen. Folgen Sie bitte den Fußnoten, wenn Sie sich Kopien besagter Beiträge auf meiner Homepage ansehen wollen.(1)
Dieser Vorgang wurde mir erst vor wenigen Tagen bekannt und ich bin einigermaßen erzürnt. Entsprechend werden die folgenden Zeilen ausfallen.
Die zugehörige Begründung der MABB-Direktorin, Frau Dr. Eva Flecken könnte dabei ebenso gut aus dem Roman „der Prozess“ von Franz Kafka stammen. Die Diskussion naturwissenschaftlicher Ergebnisse wird mit der Behauptung relativiert, dass es dazu auch andere Meinungen geben würde. Und diese Meinungen müssten bei der Wahrheitsprüfung berücksichtigt werden. Sie haben richtig gelesen: Wahrheitsprüfung. Das Wort „Wahrheit“ taucht in dem Schreiben der MABB mehrfach auf.
Die Wahrheit
Mit der Wahrheit ist das so eine Sache. Im Besten Deutschland aller Zeiten hat sich ein Kastensystem etabliert. Es gibt Vertreter einer gehobenen Kaste, die gleicher als andere und im Besitz der absoluten Wahrheit sind. Und die arbeiten leider nicht bei apolut. Da können Sie als Paria auch evidente Beweise vorlegen, die helfen nichts. Was die richtige Wahrheitsprüfung und die richtigen Quellen sind, bestimmt die MABB. Basta!
Dass privaten Medien wie apolut.net in der Bundesrepublik, anders als die öffentlich rechtlichen Medien, eben nicht ausgewogen berichten müssen, scheint der Kommunikationswissenschaftlerin Dr. Flecken unbekannt zu sein.
Ein Autor muss dem Leser keine umfassende Übersicht über alle Meinungen zu einem Thema geben. Auch verhinderte bei den vorliegenden Artikeln ein Buchstabenkorsett von 4000 Buchstaben eine umfassende Darstellung aller Details. Und wenn eine biowissenschaftliche Veröffentlichung von einigen angezweifelt wird, muss ich das als Biologe schon gar nicht erwähnen, wenn mir selbst die Veröffentlichung schlüssig erscheint. Ich kann die Qualität selbst beurteilen.
Ganz nebenbei: Die Wissenschaft lebt vom Dissens, es gibt zu jedem Thema auch eine Gegenposition. Insofern sind alle wissenschaftlichen Veröffentlichungen strittig. Ich muss nicht erwähnen, dass es zur Erkenntnis, dass die Erde nahezu eine Kugel ist, auch die Meinung gibt, dass sie flach sei.
Ich empfehle daher allen intellektuellen Flacherdlern, die hier im Land Ihre Meinung als die einzig zulässige durchdrücken wollen, noch einmal die ausführliche Lektüre einschlägiger Verfassungsgerichtsurteile. Besonders das erste Rundfunkurteil zur „Deutschland-Fernsehen GmbH“ sollte hier weiterhelfen.


„Der Unterschied zwischen Presse und Rundfunk besteht aber darin, daß innerhalb des deutschen Pressewesens eine relativ große Zahl von selbständigen und nach ihrer Tendenz, politischen Färbung oder weltanschaulichen Grundhaltung miteinander konkurrierenden Presseerzeugnissen existiert, während im Bereich des Rundfunks sowohl aus technischen Gründen als auch mit Rücksicht auf den außergewöhnlich großen finanziellen Aufwand für die Veranstaltung von Rundfunkdarbietungen die Zahl der Träger solcher Veranstaltungen verhältnismäßig klein bleiben muß. Diese Sondersituation im Bereich des Rundfunkwesens erfordert besondere Vorkehrungen zur Verwirklichung und Aufrechterhaltung der in Art. 5 GG gewährleisteten Freiheit des Rundfunks.“[SIC!] (2)

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