Ein Standpunkt von Friedemann Willemer.
Tatbestand
Seit März 2020 leben wir weltweit in einem epidemischen Ausnahmezustand. Das neuartige Corona-Virus SARS-Cov-2 nebst seinen Mutationen hat sich in Deutschland ausgebreitet. Z.Zt. haben wir die 4. Corona-Welle, die in die 5. Omikron-Welle übergeht. Die 7-Tage-Inzidenz betrug in Deutschland zum 01.12.2021 lt. RKI 442,9. Es war eine der höchsten Inzidenzen seit Beginn der Pandemie. Die Inzidenz liegt lt. RKI z. Zt. bei 205,5. Vollständig geimpft sind in Deutschland 71 % entsprechend 59.035.690 Menschen und 37,7 % erhielten bereits eine „Auffrischungsimpfung“ – Stand 29.12.2021.
Um das Infektionsrisiko weitgehend auszuschließen und die Zahl schwerer Verläufe der Covid-Erkrankung zu reduzieren, sind die von den Impfstoffherstellern BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca und andere in 2020 entwickelten Impfstoffe Ende 2020 bzw. Anfang März 2021 von der European Medicines Agency (EMA) bedingt zugelassen worden. Die bedingten Zulassungen sind für ein Jahr gültig und können jährlich erneuert werden. Das ist lt. EMA bereits erfolgt oder wird noch erfolgen, so dass „keine Besorgnis“ bestehe, dass eine bedingte Zulassung in der EU auslaufe.
Aus den Zulassungspapieren der EMA ergibt sich, dass alle derzeit bedingt zugelassenen Impfstoffe der Verhinderung einer Covid-19-Erkrankung dienen. Zum Einfluss der Impfung auf die Übertragung und Weiterverbreitung des SARS-CoV-2 Virus in der Gemeinschaft ist lt. EMA nichts bekannt. Die Verträge der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland mit den Impfstoffherstellern enthalten folgende Haftungsfreistellungsklausel:
„Der Käufer erkennt an, dass die langfristigen Wirkungen und die Wirksamkeit des Impfstoffes derzeit nicht bekannt sind und dass der Impfstoff unerwünschte Wirkungen haben kann, die derzeit nicht bekannt sind ………. Der Käufer erklärt sich hiermit bereit, BioNTech/Pfizer und deren verbundene Unternehmen ( ………….) von und gegen Klagen, Ansprüche, Aktionen, Forderungen, Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten, Abfindungen, Strafen, Bußgelder, Kosten und Ausgaben freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten.“
Bereits vor Zulassung der Impfstoffe haben die politischen Vertreter von Bund und Ländern das Ziel verkündet, durch die Impfung das Risiko einer Virusübertragung reduzieren zu wollen, der Geimpfte müsse eine wirksame Immunisierung erhalten, so dass er bei der Epidemiologie der Erkrankung keine wesentliche Rolle mehr spiele. Die Regierungen in Bund und Ländern und die Gesundheitsbehörden der Länder einschließlich der Regierungsinstitute RKI, Paul-Ehrlich-Institut, Ständige Impfkommission, Leopoldina und weitere Organisationen haben massiv für die Impfung geworben – impfen sei der Schlüssel im Kampf gegen Corona – und sie haben damit erreicht, dass 71 % der Menschen in Deutschland inzwischen vollständig geimpft sind.
Da die Immunisierungswirkung der Impfung nach 3–6 Monaten erheblich bis ganz nachlässt, setzen sich die vorstehend Genannten für eine 3. Impfung – Booster-Impfung – ein, die spätestens alle 6 Monate wiederholt werden müsse, um eine ausreichende Immunisierung sicherzustellen.
Bei ihren unzähligen Apellen und vielfältigen Maßnahmen, die Menschen für die Corona-Schutzimpfung zu gewinnen, werden die Regierenden vorbehaltlos von den Mainstream-Medien unterstützt. Da diese Bemühungen bei den verbliebenen 30 % der Bevölkerung bisher nicht zum Ziel geführt haben, werden die Ungeimpften durch die 2- bzw. 3-G-Regel ausgegrenzt und von fast allen Angeboten des gesellschaftlichen und öffentlichen Lebens ausgeschlossen bis hin zur Ausgangssperre. Selbst die Ausübung des Berufes wird von der Impfung abhängig gemacht, zumindest muss der Ungeimpfte sich seinen Arbeitsplatz durch einen Corona-Antigen-Schnelltest täglich sichern.
Diese Ungleichbehandlung wird ergänzt durch eine Stigmatisierung der Ungeimpften von Politik, Mainstream-Medien,