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Autor und Sprecher
Yeal Gabriel Gwyneth Spengler
Technik und Gestaltung
Thorsten Siefert
Die Äußerung eines Bundeskanzlers und die Reaktionen darauf. Merz stellte letzten Freitag Fragen: „Ist das wirklich richtig? Ist das wirklich notwendig?“ Der Bezug: Zahlen des statistischen Bundesamtes zeigen, dass die Arbeitnehmer im Land durchschnittlich 14,5 Tage im Jahr krank sind. Den Schuldigen dafür sieht der Regierungschef vor allem in der Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung.
In die Welt gekommen ist diese mit Corona im Jahr 2021. Arztpraxen sollten so entlastet, Infektionsrisiken beim Arztbesuch eingedämmt werden. Nach der Pandemie, in der sie ein probates Verfahren war, wurde sie im Dezember 2023 zur Regel.
Ich musste nachschauen. 22. September 2024 – ein positiver Coronatest. Die ganze Pandemie hatte ich nicht geimpft durchgestanden, dann hatte es mich doch erwischt. Am Folgetag ein Anruf beim Arzt: Ich erfuhr, dass ich gar nicht dorthin musste, um mich untersuchen zu lassen. Fünf Tage am Stück wurde ich – gemäß der Regelung, die heute noch gilt – telefonisch krank geschrieben. Für die Verlängerung – auch das hat sich nicht geändert, musste ich dann in die Praxis. Und verlängert werden musste meine AU mehrmals. So ganz ohne Immunisierung war die Erkrankung ausgesprochen anstrengend und hartnäckig.
Seitdem ist diese Art der Krankschreibung – übrigens auch, wenn ein Kind erkrankt ist – Praxis im Land. Nun also fordert Kanzler Merz die Regelung zu überdenken. Alle müssten, so Merz, eine höhere volkswirtschaftliche Leistung erreichen, als es gegenwärtig der Fall sei.
Gegenwind kam aus unterschiedlichen Richtungen. Janis Ehling ist Bundesgeschäftsführer der Linken. Er verwies auf stetige Überlastung, Personalmangel und krankmachende Arbeitsbedingungen, die ursächlich für den Krankenstand seien.
Andreas Gassen, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung hingegen pflichtete dem Kanzler bei. Der Krankenstand in Deutschland sei im internationalen Vergleich sehr hoch. Die telefonische Krankschreibung, sie lade zum Missbrauch ein. Eine Beurteilung der Arbeitsfähigkeit sei aus der Ferne nicht zuverlässig möglich. Darüber hinaus äußerte Gassen gegenüber dem Tagesspiegel, dass auch eine Pflicht zur AU ab dem ersten Krankheitstag einzuführen sei.
Arbeitgeberpräsident Dulger verwies Anfang 2025 auf einen Zusammenhang zwischen Lohnfortzahlung und Fehlzeiten. Er berief sich dabei auf internationale Erfahrungen und thematisierte die Einführung von Karenztagen. Diese würden dazu führen, dass die Lohnfortzahlung nicht mit dem ersten Krankheitstag beginnt.
Und die Fakten? Tatsächlich sind Arbeitnehmer im Vergleich zu 2021 bezogen auf Werte aus dem Jahr 2024 3,6 Tage länger krank. Diese Erhöhung schreibt das Statistische Bundesamt vor allem der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu. Die würden Krankmeldungen vollständiger erfassen. Ähnlich klingen die Folgerungen der AOK, die Anfang 2025 eine Studie zum Thema vorlegte und sich danach systematischer Missbrauch nicht ableiten ließe.
Was ist also geboten? Die Pandemie liegt weit hinter uns. Bei Erkältungskrankheiten sind wir davor auch zum Arzt gegangen. Heute können wir uns und andere nach den Erfahrungen mit Corona einfach mit einer Maske schützen. Einen wirklichen Grund die telefonische Krankschreibung aufrechtzuerhalten sehe ich nicht. Die Lohnfortzahlung später einsetzen zu lassen finde ich problematisch, da diejenigen bestraft werden, die tatsächlich nicht zur Arbeit können. Und das dürfte die Mehrzahl der Menschen sein, die sich um eine AU bemühen. Tatsächlich sollte man aber vielleicht darüber nachdenken, dass bereits am 1. Tag einer Erkrankung eine Krankmeldung vorliegen sollte, auch wenn das ggf. einen zusätzlichen Ansturm auf die Praxen auslösen könnte. Sicher ist: Wer der Arbeit fernbleiben möchte ohne krank zu sein, dem wird das immer gelingen. Aber vielleicht sollte man es denjenigen nicht allzu einfach machen.
Yael Gabriel Gwyneth Spengler, Radio 3 für netkiosk.digital
By Hans-Christian Spengler und Thorsten A. SiefertAutor und Sprecher
Yeal Gabriel Gwyneth Spengler
Technik und Gestaltung
Thorsten Siefert
Die Äußerung eines Bundeskanzlers und die Reaktionen darauf. Merz stellte letzten Freitag Fragen: „Ist das wirklich richtig? Ist das wirklich notwendig?“ Der Bezug: Zahlen des statistischen Bundesamtes zeigen, dass die Arbeitnehmer im Land durchschnittlich 14,5 Tage im Jahr krank sind. Den Schuldigen dafür sieht der Regierungschef vor allem in der Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung.
In die Welt gekommen ist diese mit Corona im Jahr 2021. Arztpraxen sollten so entlastet, Infektionsrisiken beim Arztbesuch eingedämmt werden. Nach der Pandemie, in der sie ein probates Verfahren war, wurde sie im Dezember 2023 zur Regel.
Ich musste nachschauen. 22. September 2024 – ein positiver Coronatest. Die ganze Pandemie hatte ich nicht geimpft durchgestanden, dann hatte es mich doch erwischt. Am Folgetag ein Anruf beim Arzt: Ich erfuhr, dass ich gar nicht dorthin musste, um mich untersuchen zu lassen. Fünf Tage am Stück wurde ich – gemäß der Regelung, die heute noch gilt – telefonisch krank geschrieben. Für die Verlängerung – auch das hat sich nicht geändert, musste ich dann in die Praxis. Und verlängert werden musste meine AU mehrmals. So ganz ohne Immunisierung war die Erkrankung ausgesprochen anstrengend und hartnäckig.
Seitdem ist diese Art der Krankschreibung – übrigens auch, wenn ein Kind erkrankt ist – Praxis im Land. Nun also fordert Kanzler Merz die Regelung zu überdenken. Alle müssten, so Merz, eine höhere volkswirtschaftliche Leistung erreichen, als es gegenwärtig der Fall sei.
Gegenwind kam aus unterschiedlichen Richtungen. Janis Ehling ist Bundesgeschäftsführer der Linken. Er verwies auf stetige Überlastung, Personalmangel und krankmachende Arbeitsbedingungen, die ursächlich für den Krankenstand seien.
Andreas Gassen, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung hingegen pflichtete dem Kanzler bei. Der Krankenstand in Deutschland sei im internationalen Vergleich sehr hoch. Die telefonische Krankschreibung, sie lade zum Missbrauch ein. Eine Beurteilung der Arbeitsfähigkeit sei aus der Ferne nicht zuverlässig möglich. Darüber hinaus äußerte Gassen gegenüber dem Tagesspiegel, dass auch eine Pflicht zur AU ab dem ersten Krankheitstag einzuführen sei.
Arbeitgeberpräsident Dulger verwies Anfang 2025 auf einen Zusammenhang zwischen Lohnfortzahlung und Fehlzeiten. Er berief sich dabei auf internationale Erfahrungen und thematisierte die Einführung von Karenztagen. Diese würden dazu führen, dass die Lohnfortzahlung nicht mit dem ersten Krankheitstag beginnt.
Und die Fakten? Tatsächlich sind Arbeitnehmer im Vergleich zu 2021 bezogen auf Werte aus dem Jahr 2024 3,6 Tage länger krank. Diese Erhöhung schreibt das Statistische Bundesamt vor allem der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu. Die würden Krankmeldungen vollständiger erfassen. Ähnlich klingen die Folgerungen der AOK, die Anfang 2025 eine Studie zum Thema vorlegte und sich danach systematischer Missbrauch nicht ableiten ließe.
Was ist also geboten? Die Pandemie liegt weit hinter uns. Bei Erkältungskrankheiten sind wir davor auch zum Arzt gegangen. Heute können wir uns und andere nach den Erfahrungen mit Corona einfach mit einer Maske schützen. Einen wirklichen Grund die telefonische Krankschreibung aufrechtzuerhalten sehe ich nicht. Die Lohnfortzahlung später einsetzen zu lassen finde ich problematisch, da diejenigen bestraft werden, die tatsächlich nicht zur Arbeit können. Und das dürfte die Mehrzahl der Menschen sein, die sich um eine AU bemühen. Tatsächlich sollte man aber vielleicht darüber nachdenken, dass bereits am 1. Tag einer Erkrankung eine Krankmeldung vorliegen sollte, auch wenn das ggf. einen zusätzlichen Ansturm auf die Praxen auslösen könnte. Sicher ist: Wer der Arbeit fernbleiben möchte ohne krank zu sein, dem wird das immer gelingen. Aber vielleicht sollte man es denjenigen nicht allzu einfach machen.
Yael Gabriel Gwyneth Spengler, Radio 3 für netkiosk.digital