Ein Standpunkt von Uwe G. Kranz.
Ich beantrage die Umbenennung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Weltmanipulations-Organisation (WMO)! Begründung: Inzwischen liegen eindeutig zu viele Leichen der Meinungsfreiheit auf dem Weg der WHO zur Weltherrschaft, als dass man dieses noch übersehen könnte.
Zunächst sind da die Internationalen Gesundheitsvorschriften von 2005 (IGV-2005, englisch IHR-2005, nachfolgend kurz IGV) ins Feld zu führen. Schon der Entwurf zu deren Änderung machte keinen Hehl aus dem brutalen Anspruch der WHO auf Meinungshoheit in Gesundheitsfragen sowie auf unbedingte, unfehlbare und absolute Wahrheit. Unter dem verschleiernden Titel „Selbstverpflichtung zur Zusammenarbeit und Unterstützung“ (Artikel 44 IGV) sollen dort nämlich zwei neue Pflichtaufgaben eingeschoben werden:
Absatz 1, Buchstabe h (neu): “Die Verpflichtung zur Bekämpfung der Verbreitung falscher und unzuverlässiger Informationen über Ereignisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit, präventiven und epidemie-bekämpfenden Maßnahmen und Aktivitäten in den Medien, sozialen Netzwerken und auf anderen Wegen zur Verbreitung solcher Informationen”;
Absatz 2, Buchstabe e (neu): “Bekämpfung der Verbreitung falscher und unzuverlässiger Informationen über Ereignisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit, präventiven und antiepidemischen Maßnahmen und Aktivitäten in den Medien, sozialen Netzwerken und auf anderen Wegen zur Verbreitung solcher Informationen.”
“Andere Wege der Verbreitung”?
Bleibt zu rätseln, was "falsche oder unzuverlässige Informationen" sind. Meint die WHO vielleicht die Aussage von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach, dass die „Impfstoffe wirksam und sicher” seien? Meint sie die Aussage der Ständigen Impfkommission (Stiko), dass durch die „Impfstoffe“ keine Gefahr für Schwangere und stillende Mütter und deren Babys bestehe? Wie soll das Verhältnis des völkerrechtlich verbindlichen „Pandemievertrages“ CA+“ (Convention Amendments) und seinen IGV in Bezug auf die Freiheitsrechte des Artikel 11 der Grundrechtscharta der Europäischen Union oder des Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention konkret aussehen? Werden dann dort später relativierende Regelungen getroffen, wie beispielsweise „Grundrecht gilt nicht, wenn WHO Pandemie ausruft“?
Während die Begriffe „Medien“ oder „soziale Netzwerke“ ja noch halbwegs verständlich erscheinen (im Einzelfall werden sich dennoch weltweit Heerscharen von Juristen um die Interpretation zanken!), bleibt bei dem diffus gehaltenen Merkmal „auf anderen Wegen zur Verbreitung“ ein höchst mulmiges Gefühl zurück – zumindest bei rechtgläubigen Demokraten. Ist hier schon das Gespräch am Stammtisch gemeint, eine Aussage bei Demonstrationen via Plakat, Banner, Fahne oder Transparent, ein Whatsapp-Dialog oder ein vertrauliches Gespräch mit Freunden? Und was ist dann eigentlich noch vertraulich, wenn das Heer der “Meldehelden” geradezu animiert wird, Blockwart oder Stasi 2.0 zu spielen?
Das Überwachungskomitee laut CA+
Aber dafür haben wir ja dann das Implementation Committee nach Artikel 53 IGV, das sich aus allen Vertragsstaaten zusammensetzt, die Meldepflichten überwachen soll und eine strenge Vollzugskontrolle mit Sanktionsmöglichkeiten vorsieht. Eine Art „kleine Weltregierung“, eine internationale Zensurbehörde, angesiedelt direkt bei der WHO, angeblich um “Falsch- und Desinformationen” besser bekämpfen zu können – womöglich im Verbund mit ähnlichen Einrichtungen, die parallel in den Signatarstaaten entstehen müssen. Brasilien lässt grüßen: Dort sollen „Falschnachrichten über Impfstoffe und deren Wirkung“ schon bald mit Freiheitsstrafen von zwei bis acht Jahren geahndet werden. Was “falsch” oder was “richtig” ist, entscheidet künftig also Herr Tedros von der WHO nach Gutdünken; der deutsche Meldeheld ebnet nur noch den Weg zum medialen oder justiziellen Schafott.