Die EU-Kommission hat Ende 2018 ein Legislativpaket zur Einführung von Aufzeichnungspflichten für Zahlungsdienstleister vorgeschlagen. Das Ziel ist es, durch die Dokumentation von Zahlungsströmen die Mehrwertsteuerhinterziehung im Electronic Commerce zu bekämpfen. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Zahlungsdienstleister Zahlungsdaten erheben, die anschließend auf europäischer Ebene in einem zentralen Speicher, dem CESOP (Central Electronic System of Payment Information), bereinigt und ausgewertet werden.