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Am 28. Februar 2020 veröffentlichte die Stadt Freiburg eine Pressemitteilung in der eine Umfrage unter 6000 Haushalten im Stühlinger und Haslach angekündigt wurde. Diese Haushaltsbefragung erfolgte im Rahmen der jeweils geplanten sozialen Erhaltungssatzungen für die beiden Stadtteile. Mit einer sozialen Erhaltungssatzung ist es laut Baugesetzbuch dann so, dass:
„der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen. In [manchen] Fällen […] bedarf auch die Errichtung baulicher Anlagen der Genehmigung.“
Am 28. Februar 2020 veröffentlichte die Stadt Freiburg eine Pressemitteilung in der eine Umfrage unter 6000 Haushalten im Stühlinger und Haslach angekündigt wurde. Diese Haushaltsbefragung erfolgte im Rahmen der jeweils geplanten sozialen Erhaltungssatzungen für die beiden Stadtteile. Mit einer sozialen Erhaltungssatzung ist es laut Baugesetzbuch dann so, dass:
„der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen. In [manchen] Fällen […] bedarf auch die Errichtung baulicher Anlagen der Genehmigung.“