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In dieser Episode des HLB Stückmann Podcasts sprechen Lena Heinrichsrüscher und Sebastian Brinkmann über Entlastungen für energieintensive Unternehmen, insbesondere im Bereich der Strom- und Energiekosten. Sie erklären, welche Voraussetzungen Unternehmen erfüllen müssen, wie z. B. die richtige Wirtschaftszweigklassifizierung, ein Energiemanagementsystem sowie die korrekte Abgrenzung von Drittmengen. Zudem werden zentrale Entlastungsinstrumente wie Stromsteuererstattung, besondere Ausgleichsregelung sowie Begünstigungen bei Umlagen vorgestellt und deren Bedeutung anhand praktischer Beispiele erläutert.
Unternehmen müssen prüfen, ob sie grundsätzlich unter die jeweiligen Entlastungsregelungen fallen. Entscheidend ist dabei, ob Ihr Unternehmen dem produzierenden Gewerbe oder einer besonders energieintensiven Branche angehört und ob Ihr Strom- oder Brennstoffverbrauch die relevanten Schwellenwerte überschreitet. Häufig ist zudem ein Energie- oder Umweltmanagementsystem erforderlich, und es müssen bestimmte Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen nachgewiesen werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Ihr Unternehmen nach europäischem Beihilferecht nicht als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ eingestuft sein darf. Die Antragstellung erfolgt in der Regel elektronisch und ist an Fristen gebunden, weshalb eine frühzeitige Planung und Abstimmung mit den zuständigen Abteilungen wie Rechnungswesen und Energiemanagement unerlässlich ist. Für einige Entlastungen ist außerdem eine Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer oder Energieauditor notwendig.
Diskussionen aus dem Alltag der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kfm. Sebastian Brinkmann, Steuerberater bei HLB Stückmann
Lena Heinrichsrüscher, LL.B., Projektleiterin Prüfung und Steuern, CINA® - Certificate in International Accounting bei HLB Stückmann
By HLB StückmannIn dieser Episode des HLB Stückmann Podcasts sprechen Lena Heinrichsrüscher und Sebastian Brinkmann über Entlastungen für energieintensive Unternehmen, insbesondere im Bereich der Strom- und Energiekosten. Sie erklären, welche Voraussetzungen Unternehmen erfüllen müssen, wie z. B. die richtige Wirtschaftszweigklassifizierung, ein Energiemanagementsystem sowie die korrekte Abgrenzung von Drittmengen. Zudem werden zentrale Entlastungsinstrumente wie Stromsteuererstattung, besondere Ausgleichsregelung sowie Begünstigungen bei Umlagen vorgestellt und deren Bedeutung anhand praktischer Beispiele erläutert.
Unternehmen müssen prüfen, ob sie grundsätzlich unter die jeweiligen Entlastungsregelungen fallen. Entscheidend ist dabei, ob Ihr Unternehmen dem produzierenden Gewerbe oder einer besonders energieintensiven Branche angehört und ob Ihr Strom- oder Brennstoffverbrauch die relevanten Schwellenwerte überschreitet. Häufig ist zudem ein Energie- oder Umweltmanagementsystem erforderlich, und es müssen bestimmte Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen nachgewiesen werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Ihr Unternehmen nach europäischem Beihilferecht nicht als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ eingestuft sein darf. Die Antragstellung erfolgt in der Regel elektronisch und ist an Fristen gebunden, weshalb eine frühzeitige Planung und Abstimmung mit den zuständigen Abteilungen wie Rechnungswesen und Energiemanagement unerlässlich ist. Für einige Entlastungen ist außerdem eine Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer oder Energieauditor notwendig.
Diskussionen aus dem Alltag der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kfm. Sebastian Brinkmann, Steuerberater bei HLB Stückmann
Lena Heinrichsrüscher, LL.B., Projektleiterin Prüfung und Steuern, CINA® - Certificate in International Accounting bei HLB Stückmann