Steuer-Podcast von HLB Stückmann

Entlastungsmöglichkeiten für energieintensive Unternehmen


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Lena Heinrichsrüscher und Sebastian Brinkmann diskutieren Entlastungsmöglichkeiten im Bereich der Strom- und Energiekosten - und erklären warum trotz bürokratischer Hürden viele Entlastungen wirtschaftlich sehr attraktiv sind
Zusammenfassung

In dieser Episode des HLB Stückmann Podcasts sprechen Lena Heinrichsrüscher und Sebastian Brinkmann über Entlastungen für energieintensive Unternehmen, insbesondere im Bereich der Strom- und Energiekosten. Sie erklären, welche Voraussetzungen Unternehmen erfüllen müssen, wie z. B. die richtige Wirtschafts­zweig­klassifizierung, ein Energiemanagementsystem sowie die korrekte Abgrenzung von Drittmengen. Zudem werden zentrale Entlastungsinstrumente wie Stromsteuererstattung, besondere Ausgleichsregelung sowie Begünstigungen bei Umlagen vorgestellt und deren Bedeutung anhand praktischer Beispiele erläutert.

Themen
Erforderliche Schritte für einen erfolgreichen Entlastungsantrag

Unternehmen müssen prüfen, ob sie grundsätzlich unter die jeweiligen Entlastungsregelungen fallen. Entscheidend ist dabei, ob Ihr Unternehmen dem produzierenden Gewerbe oder einer besonders energieintensiven Branche angehört und ob Ihr Strom- oder Brennstoffverbrauch die relevanten Schwellenwerte überschreitet. Häufig ist zudem ein Energie- oder Umweltmanagementsystem erforderlich, und es müssen bestimmte Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen nachgewiesen werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Ihr Unternehmen nach europäischem Beihilferecht nicht als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ eingestuft sein darf. Die Antragstellung erfolgt in der Regel elektronisch und ist an Fristen gebunden, weshalb eine frühzeitige Planung und Abstimmung mit den zuständigen Abteilungen wie Rechnungswesen und Energiemanagement unerlässlich ist. Für einige Entlastungen ist außerdem eine Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer oder Energieauditor notwendig.

Die Begünstigungsmechanismen im kurzen Überblick
Stromsteuererstattung (§9b StromStG): Unternehmen des produzierenden Gewerbes können für selbstverbrauchten Strom eine erhebliche Steuererstattung beantragen. Die Antragstellung ist vergleichsweise unkompliziert und erfolgt elektronisch beim Hauptzollamt.
Besondere Ausgleichsregelung (EnFG): Hier können stromkostenintensive Unternehmen eine Begrenzung der KWKG- und Offshore-Netzumlage beantragen. Es gibt ein vereinfachtes Verfahren und ein erweitertes Verfahren, letzteres mit zusätzlicher Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer und modifizierter Gewinn- und Verlustrechnung (Bruttowertschöpfungsrechnung).
Entlastung von StromNEV (Aufschlag für besondere Netznutzung) und Konzessionsabgabe: Bei Nachweis bestimmter Voraussetzungen (Stromkostenanteil am Umsatz bzw. Unterschreiten eines Grenzpreises) können Unternehmen von diesen Umlagen befreit werden. Hier ist eine Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer erforderlich.
Entlastung beim nationalen CO₂-Preis (BECV): Für Brennstoffkosten können Unternehmen aus begünstigten Sektoren eine teilweise Entlastung vom nationalen CO₂-Preis beantragen, sofern sie Gegenleistungen erbringen und u.a. die tatsachenbezogenen Angaben durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigen lassen.
Wichtig: Für alle Mechanismen gilt, dass nur der Eigenverbrauch begünstigt wird. Strom- und Brennstoffmengen, die an Dritte weitergeleitet werden (z.B. Kantinen, Ladesäulen, Mobilfunkantennen), müssen regelmäßig klar abgegrenzt und dokumentiert werden.
Handlungsbedarf überprüfen und Einsparpotentiale erkennen
Analyse der Energiekosten: Prüfen Sie Ihre Jahresabrechnungen und identifizieren Sie, ob Ihr Unternehmen die relevanten Schwellenwerte beim Strom- oder Brennstoffverbrauch erreicht.
Entwicklung der Umlagen beobachten: Die Umlagen steigen tendenziell, sodass sich die Beantragung von Entlastungen zunehmend lohnt.
Drittmengen sauber abgrenzen: Entwickeln Sie ein Messkonzept zur Erfassung und Dokumentation von Drittverbräuchen. Nur so können Sie die Entlastungen korrekt beantragen und spätere Rückforderungen vermeiden.
Fristen und Prozesse im Blick behalten: Nutzen Sie den Jahresendspurt, um potenzielle Antragstellungen und die Voraussetzungen zu überprüfen. Stimmen Sie sich frühzeitig mit den relevanten Abteilungen und ggf. externen Beratern ab.
Kosten-Nutzen-Abwägung: Prüfen Sie, ob der Aufwand für die Antragstellung und die erforderlichen Prüfungen im Verhältnis zum erwarteten Einsparpotential steht.
Der Steuer-Podcast von HLB Stückmann
Überblick

Diskussionen aus dem Alltag der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

<https://www.stueckmann.de/podcast/>

Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Dipl.-Kfm. Sebastian Brinkmann, Steuerberater bei HLB Stückmann

<https://www.stueckmann.de/team/alle-mitarbeiter/sebastian-brinkmann/>

Lena Heinrichsrüscher, LL.B., Projektleiterin Prüfung und Steuern, CINA® - Certificate in International Accounting bei HLB Stückmann

<https://www.stueckmann.de/team/alle-mitarbeiter/lena-heinrichsruescher/>

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