VERWALTUNG4U

Entscheidungskompetenz des Verwalters: Was darf er ohne Beschluss?


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Ein defektes Fenster, ein eiliger Eigentümer – und ein Verwalter, der entscheiden muss: handeln oder warten? Kaum ein Thema sorgt in der WEG-Praxis für so viel Unsicherheit wie die Frage, wann Verwalter eigenständig tätig werden dürfen. Zwischen rechtlicher Verantwortung, finanziellen Grenzen und dem Anspruch auf effizientes Handeln entsteht ein Spannungsfeld, das schnell zur Haftungsfalle werden kann.

Gemeinsam mit Dr. Jan Hendrik Schmidt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei derWIR Breiholdt Nierhaus Schmidt Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte PartG mbB, beleuchtet Massimo Füllbeck die Entscheidungskompetenz des Verwalters nach § 27 WEG – und zeigt, wie man juristische Grauzonen im Alltag sicher meistert. Im Zentrum stehen praxisnahe Fälle, aktuelle BGH-Entscheidungen und konkrete Handlungsempfehlungen, die Verwaltern helfen, Entscheidungen fundiert und rechtssicher zu treffen.

Kernpunkte der Folge:

  • Was der § 27 WEG wirklich erlaubt – und wo seine Grenzen liegen
  • „Untergeordnete Bedeutung“ in der Praxis: wann Verwalter ohne Beschluss handeln dürfen
  • 2 % oder 5 %? Wie man finanzielle Grenzen richtig einordnet Erweiterte Beschlusskompetenz nach § 27 Abs. 2 WEG: Sicherheit durch klare Regelungen Typische Praxisfallen: von Fenstertausch bis Hausmeisterkündigung

Ein präziser Blick auf den juristischen Alltag von WEG-Verwalter:innen – zwischen Vertretungsmacht, Vertrauen und Verantwortung.


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