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Oft wird für minderjährige Kinder, die etwas erben sollen, eine Testamentsvollstreckungsanordnung getroffen. So erstaunlich es ist, dass man darüber unterschiedlicher Meinung sein kann: Mit der Frage, was es bedeutet, dass ein Kind "das 25. Lebensjahr erreicht", hatte sich das OLG Düsseldorf zu befassen (Beschluss vom 23.4.2020, Az.: I-3 Wx 44/20).
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Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de.
Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an [email protected].
By Leonie LehrmannOft wird für minderjährige Kinder, die etwas erben sollen, eine Testamentsvollstreckungsanordnung getroffen. So erstaunlich es ist, dass man darüber unterschiedlicher Meinung sein kann: Mit der Frage, was es bedeutet, dass ein Kind "das 25. Lebensjahr erreicht", hatte sich das OLG Düsseldorf zu befassen (Beschluss vom 23.4.2020, Az.: I-3 Wx 44/20).
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