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In dieser Folge geht es - für die Jurastudenten unter meinen Zuhörern :-) - um die §§ 2184, 2185 BGB. Hier ist geregelt, was in der Zwischenzeit zwischen Erbfall und Vermächtniserfüllung geschieht. Welche Einnahmen darf der Erbe behalten und was muss er herausgeben? Und muss der Vermächtnisnehmer unterdessen Kosten tragen? Diese Fragen beantworte ich hier.
Weil zwischen Erbfall und Vermächtniserfüllung oft Monate, manchmal sogar Jahre liegen, ist das Thema von erheblicher Relevanz. Gerade bei Grundstücksvermächtnissen haben wir dieses Problem nahezu immer. Denn zur Vermächtniserfüllung bedarf es eines notariellen Vertrages zwischen Erbe und Vermächtnisnehmer. Die Kosten, aber auch die Mieteinnahmen laufen zwischenzeitlich weiter.
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Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an [email protected].
By Leonie LehrmannIn dieser Folge geht es - für die Jurastudenten unter meinen Zuhörern :-) - um die §§ 2184, 2185 BGB. Hier ist geregelt, was in der Zwischenzeit zwischen Erbfall und Vermächtniserfüllung geschieht. Welche Einnahmen darf der Erbe behalten und was muss er herausgeben? Und muss der Vermächtnisnehmer unterdessen Kosten tragen? Diese Fragen beantworte ich hier.
Weil zwischen Erbfall und Vermächtniserfüllung oft Monate, manchmal sogar Jahre liegen, ist das Thema von erheblicher Relevanz. Gerade bei Grundstücksvermächtnissen haben wir dieses Problem nahezu immer. Denn zur Vermächtniserfüllung bedarf es eines notariellen Vertrages zwischen Erbe und Vermächtnisnehmer. Die Kosten, aber auch die Mieteinnahmen laufen zwischenzeitlich weiter.
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Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an [email protected].

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