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In bestimmten Konstellationen, in denen sich ein Erbe schwerster Verfehlungen schuldig gemacht hat, wird der Erblasser nicht wollen, dass der Betreffende auch noch sein Erbe wird. Einige dieser Fälle sind gesetzlich geregelt und führen dazu, dass der Erbe als erbunwürdig einzustufen ist. Die gesetzliche Aufzählung ist abschließend, nachzulesen in § 2339 BGB, oder Du hörst es Dir hier einfach an.
By Leonie LehrmannIn bestimmten Konstellationen, in denen sich ein Erbe schwerster Verfehlungen schuldig gemacht hat, wird der Erblasser nicht wollen, dass der Betreffende auch noch sein Erbe wird. Einige dieser Fälle sind gesetzlich geregelt und führen dazu, dass der Erbe als erbunwürdig einzustufen ist. Die gesetzliche Aufzählung ist abschließend, nachzulesen in § 2339 BGB, oder Du hörst es Dir hier einfach an.

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