Ausgesorgt - Erbrecht, Pflege & Vorsorge

Ep. 49 - Pflichtteilsstrafklauseln


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Häufig setzen sich Ehegatten zu Alleinerben ein und ihre Kinder nach dem Ableben des Längerlebenden zu Schlusserben. -Ein klassisches "Berliner Testament". Regelmäßig beinhaltet diese Konstellation allerdings zwangsläufig, dass die Kinder durch die Einsetzung des überlebenden Ehegatten erst einmal in ihrem Erbrecht ausgeschlossen sind. Ist hier nicht gewollt, dass die Kinder Pflichtteilsansprüche geltend machen, kann man die Hürde dafür durch eine solche "Pflichtteilsstrafklausel" höher setzen. Dass eine Pflichtteilsstrafklausel demgegenüber nicht dazu geeignet ist, auch anderes "Fehlverhalten" eines Kindes im Zusammenhang mit dem Erbfall zu sanktionieren, zeigt beispielhaft ein Beschluss des OLG München vom 6.12.2018, Az.: 31 Wx 374/17, den ich hier ebenfalls bespreche.

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Ausgesorgt - Erbrecht, Pflege & VorsorgeBy Leonie Lehrmann


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