Ausgesorgt - Erbrecht, Pflege & Vorsorge

Ep. 59 - Ausschlagung für ein minderjähriges Kind


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Was muss man tun, um eine Erbschaft für ein minderjähriges Kind auszuschlagen? Generell gilt: bei zwei sorgeberechtigten Elternteilen müssen beide Elternteile ausschlagen. Soweit das minderjährige nur durch Ausschlagung einer Erbschaft durch die Eltern selbst zum Erbe gelangt, ist eine familiengerichtliche Genehmigung entbehrlich. Ist dem Kind die Erbschaft aber unabhängig von den Eltern bzw. einem Elternteil angefallen, ist die Genehmigung des Familiengerichts zu beantragen. Doch damit nicht genug... Aus den Fehlern einer Mutter, über deren Ausschlagung das OLG Frankfurt zu entscheiden hatte, können wir lernen. Wer den Beschluss nachlesen möchte: OLG Frankfurt am Main vom 14.9.2018, Az.: 21 W 56/18.

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Ausgesorgt - Erbrecht, Pflege & VorsorgeBy Leonie Lehrmann


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