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Wann darf man die gerichtliche Betreuungsakte einsehen? -Wenn man beteiligt ist. Oder wenn ein gerechtfertigtes Interesse besteht. Ein Pflichtteilsberechtigter hat ein solches berechtigtes Interesse, entschied das Landgericht Mainz durch Beschluss vom 23.2.2017, Az.: 8 T 25/17.
By Leonie LehrmannWann darf man die gerichtliche Betreuungsakte einsehen? -Wenn man beteiligt ist. Oder wenn ein gerechtfertigtes Interesse besteht. Ein Pflichtteilsberechtigter hat ein solches berechtigtes Interesse, entschied das Landgericht Mainz durch Beschluss vom 23.2.2017, Az.: 8 T 25/17.

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