Ausgesorgt - Erbrecht, Pflege & Vorsorge

Ep. 76 - Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsrecht


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Das Gesellschaftsrecht geht dem Erbrecht vor. Da das so ist, gebietet es eine sorgfältige Nachfolgeplanung für einen Unternehmer, dass er nicht nur ein Testament errichtet, sondern seine letztwilligen Verfügungen auch mit den bestehenden Gesellschaftsverträgen harmonisiert. Denn wer dies versäumt hat sorgt unter Umständen dafür, dass die testamentarische Regelung ins Leere läuft oder die Gesellschaft beim Ableben des Gesellschafters sogar aufgelöst wird. 

Grundsätzlich ist im Todesfall zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften zu unterscheiden. Doch höre selbst, welche Wirkungen sich wann ergeben und welche Nachfolgemöglichkeiten, die dann im Gesellschaftsvertrag geregelt sein müssen, es gibt.

Weitere Informationen zum Erbrecht findest Du unter auf meiner Internetseite unter www.leonie-lehrmann.de. Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreibe mir gerne an meine E-Mail-Adresse: [email protected]

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Ausgesorgt - Erbrecht, Pflege & VorsorgeBy Leonie Lehrmann


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