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Im Jugendstrafrecht ist der Erziehungsgedanke maßgeblich: Was hat zu der Tat geführt, welche Erziehungsdefizite werden dabei erkennbar, wie gleicht man diese aus? In der öffentlichen Wahrnehmung wird das gelegentlich als „Kuscheljustiz“ verunglimpft. Oberstaatsanwalt Norbert Winkler ist seit Jahren begeistert im Jugendstrafrecht tätig und erzählt, was er von diesem Vorwurf hält und was ihn bei der Befassung mit jugendlichen und heranwachsenden Straftätern motiviert und frustriert.
By Strafverfolgungsbehörden BerlinIm Jugendstrafrecht ist der Erziehungsgedanke maßgeblich: Was hat zu der Tat geführt, welche Erziehungsdefizite werden dabei erkennbar, wie gleicht man diese aus? In der öffentlichen Wahrnehmung wird das gelegentlich als „Kuscheljustiz“ verunglimpft. Oberstaatsanwalt Norbert Winkler ist seit Jahren begeistert im Jugendstrafrecht tätig und erzählt, was er von diesem Vorwurf hält und was ihn bei der Befassung mit jugendlichen und heranwachsenden Straftätern motiviert und frustriert.