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Zum Staffelfinale teilt Generalstaatsanwältin Margarete Koppers mit uns ihren Blick auf das „große Ganze“. Wie wird man Berlins oberste Strafverfolgerin? Und warum? Und gibt es so etwas wie einen Arbeitsalltag, wenn man drei Strafverfolgungsbehörden im Blick haben muss? Gibt es da Routinen – oder ist man nur dabei, quasi „Brände zu löschen“?
Selbst rechtskräftige Urteile können noch korrigiert werden: Entweder über das Institut der Wiederaufnahme – wenn es inhaltliche Fehlurteile sind – oder über das Gnadenwesen, bei dem ausnahmsweise Rechtsfolgen gemildert oder gar aufgehoben werden können. In der heutigen Folge also ein kurzer Überblick, wie Wiederaufnahme und Gnade funktionieren.
33 Jahre war Staatsanwältin/GL’in Anke Benrath im Dienst der Staatsanwaltschaft unterwegs – mit einem Ausflug zur Gnadenstelle. Am 30. Juni war ihr letzter Arbeitstag, und wir blicken noch einmal gemeinsam zurück: auf die Anfänge in der Justiz 1992 in einem gerade wiedervereinigten Deutschland. Darauf, wie sich die Behörde verändert hat. Auf das, was kommen wird. Und welchen Rat gibt es für junge Kolleginnen und Kollegen – und solche, die es werden wollen?
Was sind die rechtlichen Grundlagen für eine Obduktion? Und warum ist die überhaupt gesondert geregelt? Aber auch - für die Klausur und Sitzungsvertretung: Wie funktioniert eine Blutalkoholrückrechnung und warum gibt es da überhaupt unterschiedliche Formeln?
Verdacht auf Tötungsdelikt, die Obduktion wird angeordnet - und dann? Dr. Lars Oesterhelweg ist Leiter der Rechtsmedizin in Berlin und berichtet davon, wie es ihn „an den Tisch“ verschlagen hat, worauf es bei Obduktionen ankommt und ob ihn das Bild der Rechtsmediziner im Fernsehen nervt.
Um richtig reagieren zu können, muss man die Ursachen von Kriminalität verstehen. Gerade in der Jugendkriminalität spielen da zahlreiche Faktoren zusammen und existieren zahlreiche Erklärungsansätze. Hier ein kleines kriminologisches Basiswissen
Jugendkriminalität ist ubiquitär, aber manche Jugendliche fallen in kurzer Zeit besonders auf. Oberstaatsanwältin Angela Luther berichtet von der Arbeit der Intensivtäterabteilung, der damit verbundenen Vernetzung und der Bedeutung der täterorientierten Ermittlungsarbeit.
Einfachere Delikte bei klarer Beweislage kann man auch im Strafbefehlsverfahren erledigen. Aber was genau sind die Voraussetzungen? Wann ist ein Verfahren möglicherweise inhaltlich nicht dafür geeignet? Und was muss man in der Sitzung und der Justizklausur beachten - etwa beim relativen Strafklageverbrauch?
Schrottautos und abgelagerte Kühlschränke sind im Berliner Straßenbild ja doch gelegentlich zu finden, und leider auch, dass jemand mal vermeintlich launig eine Taube tritt. Dass können aber durchaus auch Straftaten sein, und die werden in drei allgemeinen Abteilungen schwerpunktmäßig verfolgt. Wir sprechen über zurückgelassene Hunde, Welpenhandel, Müllablagerungen, Froschschenkel und Gänsestopfleber.
Einige Delikte hat der Gesetzgeber als Privatklagedelikte ausgestaltet: Da soll nicht weiter durch Einschalten der Justiz eskaliert werden, sondern die Bürgerin und der Bürger kann selbst zum Ankläger werden. Unter welchen Voraussetzungen das möglich ist, wann sich die Staatsanwaltschaft dann doch einschaltet und warum das auch im prozessualen Gutachten relevant werden kann, erklären wir hier.
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