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Selbst rechtskräftige Urteile können noch korrigiert werden: Entweder über das Institut der Wiederaufnahme – wenn es inhaltliche Fehlurteile sind – oder über das Gnadenwesen, bei dem ausnahmsweise Rechtsfolgen gemildert oder gar aufgehoben werden können. In der heutigen Folge also ein kurzer Überblick, wie Wiederaufnahme und Gnade funktionieren.
Selbst rechtskräftige Urteile können noch korrigiert werden: Entweder über das Institut der Wiederaufnahme – wenn es inhaltliche Fehlurteile sind – oder über das Gnadenwesen, bei dem ausnahmsweise Rechtsfolgen gemildert oder gar aufgehoben werden können. In der heutigen Folge also ein kurzer Überblick, wie Wiederaufnahme und Gnade funktionieren.