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Oktoberfest-Eskapaden, Kiffen im Urlaub oder ausländerfeindliche Parolen auf Sylt: Außerdienstliches Fehlverhalten von Beschäftigten sorgt regelmäßig für Schlagzeilen. Doch wo endet das Privatleben und wo beginnt die arbeitsrechtliche Relevanz solcher Fehltritte?
In unserer aktuellen Spezialausgabe beleuchtet Hasret Seker, wann Arbeitgeber auf außerdienstliches Verhalten mit arbeitsrechtlichen Sanktionen reagieren dürfen und wann nicht. Im Zentrum stehen Rücksichtnahmepflichten und die Vorhersehbarkeit medialer Berichterstattung sowie die Frage, wie Verantwortungsbereich und Position im Unternehmen den arbeitsrechtlichen Rahmen beeinflussen.
Aktuelle News auch auf unserem Blog: Kliemt.blog – Arbeitsrecht Weltweit
Ihre Meinung ist uns wichtig! Senden Sie Ihre Fragen oder Anregungen an: [email protected]
By KLIEMT.ArbeitsrechtOktoberfest-Eskapaden, Kiffen im Urlaub oder ausländerfeindliche Parolen auf Sylt: Außerdienstliches Fehlverhalten von Beschäftigten sorgt regelmäßig für Schlagzeilen. Doch wo endet das Privatleben und wo beginnt die arbeitsrechtliche Relevanz solcher Fehltritte?
In unserer aktuellen Spezialausgabe beleuchtet Hasret Seker, wann Arbeitgeber auf außerdienstliches Verhalten mit arbeitsrechtlichen Sanktionen reagieren dürfen und wann nicht. Im Zentrum stehen Rücksichtnahmepflichten und die Vorhersehbarkeit medialer Berichterstattung sowie die Frage, wie Verantwortungsbereich und Position im Unternehmen den arbeitsrechtlichen Rahmen beeinflussen.
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