„Ich bin im Offline-Paradies. E-Mails werden ignoriert – bzw. bearbeitet nach meiner Rückkehr.“ „Bin weg. Komme wieder. Bis dahin bitte Geduld. Oder Kollegen nerven.“ Die aktuelle Häufung von Out-of-Office-Benachrichtigungen weist darauf hin: Die Sommerferien haben in einigen Bundesländern bereits begonnen. Höchste Zeit also, um über die arbeitsrechtlichen Aspekte des Urlaubs zu sprechen.
Friederike Welskop, Rechtsanwältin bei KLIEMT.Arbeitsrecht in Düsseldorf, beantwortet in dieser Q&A-Episode die wichtigsten Fragen, unter anderem:
Dürfen Arbeitgeber bei der Urlaubsgewährung Arbeitnehmer mit Familien bevorzugen?
Gehören Dienstlaptop oder das Diensthandy in das Urlaubsgepäck, um die Erreichbarkeit im Urlaub für den Chef sicherzustellen?
Können Arbeitgeber Arbeitnehmer aus dem Urlaub zurückrufen, wenn Dringliches zu bearbeiten ist?
Kann eine Kündigung auch während des Urlaubs des Arbeitnehmers wirksam werden?
Welche Pros und Cons gibt es im Zusammenhang mit Unlimited Vacations?
Und können Arbeitgeber Resturlaubsansprüche jederzeit abgelten?
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