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![Erbrecht im Gespräch - Kurze[s] Update](https://podcast-api-images.s3.amazonaws.com/corona/show/7270391/logo_300x300.jpeg)
Erben ohne Freude? Mit dem Rechtsanwalt und Notar Schönenberg-Wessel sprechen wir über die Nachlassinsolvenz. Außerdem gibt es praktische Tipps für den alltäglichen Umgang mit einem Sozialregress und als Bonus eine spannende Idee, um Unmögliches möglich zu machen: Die Auseinandersetzung einer streitigen Erbengemeinschaft. Passend dazu ist im zerb verlag das Buch „Praxishandbuch Nachlassinsolvenz“ (https://www.zerb.de/PHB_Nachlassinsolvenz) neu erschienenen.
Ulf Schönenberg-Wessel ist Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht/Sozialrecht und Versicherungsrecht. Ulf Schönenberg-Wessel ist Partner der Kanzlei SIEWERT, SCHÖNENBERG-WESSEL und Partner (www.ssw-partner.de) in Kiel. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen und Mitherausgeber der ZErb - Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis. Zudem ist Herr Schönenberg-Wessel seit 2023 Vorsitzender Richter am Schleswig-Holsteinischen Anwaltsgericht und stellvertretender Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat im Deutschen Anwaltverein.
https://www.zerb.de/rechtsgebiete/rechtsgebiete-von-a-bis-z/praktikerwerke/2404/die-erbenhaftung?number=978-3-95661-137-7
https://www.zerb.de/rechtsgebiete/rechtsgebiete-von-a-bis-z/praktikerwerke/1554/sozialhilferegress-bei-erbfall-und-schenkung
Ausgleichungen unter Erben, speziell bei Pflegeleistungen, sind eigentlich ein schwieriges Thema. Im Gespräch mit der Rechtsanwältin und Referentin u.a. für dem zerb verlag Dr. Eva Kreienberg aus Kaiserslautern wurde die Thematik grundsätzlich und verständlich aufbereitet. Hören Sie selbst!
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht Dr. iur. Eva Kreienberg, in Köln geboren, aber in Kaiserslautern und St. Gallen aufgewachsen, ist in Kaiserslautern als Rechtsanwältin tätig und betreut zu 90 % erbrechtliche Fälle. Sie hat an der Universität Zürich zu erbrechtlichen Bewertungsfragen mit einem magna cum laude promoviert. Besonderes Engagement genießt ihre Referententätigkeit für diverse Anbieter anwaltlicher Fortbildung. Ihre praxisorientierten Seminare sind für sie mehr Energiemotor als Verpflichtung.
OLG Naumburg Urteil vom 21.10.2023 - 2 U 11/21 (Berechnung Pflegeleistungen nach § 2057a BGB und Begrenzung auf Nachlasswert)
OLG Koblenz v. 22.12.2022 – 12 U 1331/22 (amtl. Ls.) (Pflichtteilsproblematik)
OLG Frankfurt Urteil vom 07.02.2020 - 13 U 31/18 (Berechnung Pflegeleistungen nach § 2057a BGB)
BGH, 27.01.2010, Az. IV ZR 91/09 (vorweggenommene Erbfolge)
OLG Schleswig Urt. 15.06.2012 – ZEV 2013, 86 ff sowie
OLG Schleswig Urteil vom 22.11.2016 - 3 U 25/16 (Berechnung Pflegeleistungen nach § 2057a BGB)
„Mama kriegt alles!“ Wer ist die Glückliche: Mutter oder Ehefrau? Kaum ein Thema ist so streitig und spannend wie das der Auslegung von Testamenten. Darüber sprechen wir mit dem Referenten, Rechtsanwalt und Notar Dr. Pierre Plottek, der zudem Schriftleiter der ZErb ist. Systematik, Verfahren und aktuelle Entscheidungen: Alles ist dabei!
Dr. Pierre Plottek ist Rechtsanwalt und Notar mit Amtssitz in Bochum. Er ist Fachanwalt für Erbrecht und praktiziert ausschließlich im Erbrecht. Er ist Autor verschiedener Publikationen z. B. Horn (Hrsg.), Formularbuch, BeckOF-ErbR Spezial Kapitel Testamentsvollstreckung, Riedel (Hrsg.), Immobilien in der Erbrechtspraxis, Beckervordersandfort (Hrsg.), Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens, Damrau/Tanck (Hrsg.), Praxiskommentar Erbrecht – Kommentierung der §§ 2229 – 2247 BGB, Horn (Hrsg.), Anwaltformulare Vorsorgevollmachten, 1. Auflage 2019. Zudem ist er seit dem 01.01.2020 Schriftleiter der ZErb – Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis.
„BB kriegt alles“ – Testierwille bei ungewöhnlichem Schreibpapier: OLG Oldenburg, Beschl. v. 20.12.2023 − 3 W 96/23
Abgrenzung Nach- und Schlusserbschaft: OLG Brandenburg, Beschl. v. 2.11.2023 – 3 W 117/22 sowie OLG Saarbrücken, Beschl. v. 9.1.2024 – 5 W 71/23
Zu Zuständigkeiten im Erbscheinsverfahren: MüKo(Grziwotz § 2353 BGB 9. Auflage 2022 Rn. 54
NRW: Verordnung zur Aufhebung von Richtervorbehalten und zur Übertragung von
Einer der bekanntesten und sympathischsten Erbrechtsexperten hat uns in der 9. Folge unseres Podcasts besucht – Rechtsanwalt Dr. Michael Bonefeld aus München.
Der Autor u.a. des „Erbprozess“ (https://www.zerb.de/Erbprozess) sprach mit Dr. Kurze über die Folgen des Todes eines Prozessbeteiligten und die Rolle von Sachverständigengutachten.
Das Fazit: Der Tod und die ZPO - ein wichtiges, aber oft unterschätztes Thema.
Dr. Michael Bonefeld ist einer der führenden Erbrechtsexperten in Deutschland und seit 1994 als Fachanwalt tätig. Als zertifizierter Testamentsvollstrecker und Lehrbeauftragter an der Universität Wuppertal engagiert er sich intensiv in der Nachlassgestaltung und Vermögensnachfolge. Er ist Vorsitzender des Deutschen Nachlassgerichtstages e.V. und vielfach ausgezeichnet, u.a. als TOP-Anwalt im Erbrecht und mit der Max Friedländer Medaille.
Der Erbprozess von Bonefeld/Kroiß/Tanck, 6. Auflage 2023
Zur Unterbrechung beim Tod einer Partei: vgl. §§ 239-245 ZPO, Kap. 1 Rn. 2 ff im Erbprozess
Zur Beweiswürdigung des Sachverständigengutachtens: vgl. u.a. § 404a ZPO, Kap. 1 Rn. 230.1 im Erbprozess
Leitlinie Demenz: AWMF Leitlinienregister
Haben Sie sich schon einmal die Fragen gestellt: Was ist bei der Form der Vorsorgevollmacht zu beachten? Was hat die Reform zum 1.1.2023 Neues gebracht? Wie soll das Ehegattenvertretungsrecht funktionieren und tut es das auch?
Freuen Sie sich auf Antworten und einen lebhaften Austausch mit Rechtsanwältin Isabelle Losch.
Die Rechtsanwältin Isabelle Losch aus Frankfurt am Main ist Fachanwältin für Erbrecht und Wirtschaftsmediatorin (MuCDR). Nebenbei ist sie für den zerb verlag als Autorin tätig. Zu ihren Publikationen gehört u.a. das zentrale Kapitel zur Vorsorgevollmacht einschließlich des Ehegattenvertretungsrechts, erschienen im Werk „Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung“ (Rudolf/Bittler/Roth, 6. Auflage 2024: https://www.zerb.de/Vorsorgevollmacht_Betreuungsverfuegung_Patientenverfuegung)
Zum Widerruf bei mehreren Bevollmächtigten: OLG Karlsruhe Beschluss vom 24.1.2022 – 10 W 8/21, NJW-RR 2022, 436
Ebenfalls: BGH Beschl. v. 8.5.2024 – XII ZB 577/23, BeckRS 2024, 18095
Zum Ehegattenvertretungsrecht: AG Frankfurt a. M., Beschluss vom 15.01.2023 – 43 XVII 178/23 GEB
Zudem: Kurze, Die Reform der Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zerb verlag 2023
Die Auskunft und das Nachlassverzeichnis sind zentral zur Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruches. Zu diesen und weitere Fragen sprechen wir mit dem dreifachen Fachanwalt und Autor Dr. Nikolas Hölscher. Ist die Mandatsbearbeitung Lust oder Frust? Wir finden es heraus.
Neu erschienen ist im zerb verlag das Buch „Mayer/Süß/Riedel/Bittler: Handbuch Pflichtteilsrecht“ 5. Auflage 2024, in dem unser Gast ebenfalls Kapitel verfasst hat.
> https://www.zerb.de/HB-Pflichtteilsrecht
Dr. Nikolas Hölscher ist Rechtsanwalt in Stuttgart und berät sowie vertritt Familienunternehmer, Freiberufler und deren Angehörige sowie vermögende Privatpersonen aus ganz Deutschland. Er ist Beirat der Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV), Prüfer für die Zweite juristische Staatsprüfung im Familien- und Erbrecht und Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg.
Zum notariellen Nachlassverzeichnis: OLG Brandenburg BeckRS 2023, 15015
Sowie: BGH Beschl. vom 07.03.2024 - I ZB 40/23, ZErb 2024, 212 (m. Anm. Andreas Sielker)
> https://www.zerb.de/erbrecht_podcast
Was können ChatGPT, Copilot Pro, Claude, Gemini Pro wirklich und welche spezifischen Angebote für Anwälte gibt es darüber hinaus? Das alles erörtern wir mit dem KI-Experten und Rechtsanwalt Tom Braegelmann.
Wir laden Sie zudem herzlichst ein, am Donnerstag, 5. September 2024 von 09:00 - 11:30 Uhr das Webinar vom zerb verlag "KI-Assistenten in Kanzleialltag und in der Rechtsberatung: Was können ChatGPT, Copilot & Co. wirklich? (DVEV)" zu besuchen.
> https://www.zerb.de/webinare?vveventid=160833
Tom Braegelmann ist ein international erfahrener Insolvenz- und Restrukturierungsexperte und sowohl in Deutschland als auch in den USA als Anwalt zugelassen; mit Schwerpunkt auf Bankruptcy Law/Insolvenz- und Urheberrecht war er über drei Jahre in New York tätig.Tom Braegelmann ist bestens vertraut mit den neuesten technologischen juristischen Entwicklungen, insbesondere mit der Digitalisierung des Wirtschafts-, Restrukturierungs- und Insolvenzrechts. Darüber hinaus hat er als weiteren Schwerpunkt seiner Beratung moderne digitale Geschäftsmodelle.
„Nur der Tod und die Steuern sind sicher“ – um diese Kombination geht es in der neuesten Podcast-Folge. Neue gesetzliche Regelungen, Fallen bei der Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt und Chancen bei der Gestaltung von Schenkungen und Erbschaften. Das alles erörtern wir mit dem Fachautor und Rechtsanwalt Christopher Riedel.
Brandneu erschienen ist von unserem Gast im zerb verlag das Buch „Steuern beim Erben und Schenken“.
> https://www.zerb.de/Steuern-beim-Erben-und-Schenken
Dr. Christopher Riedel, LL.M., ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Steuerberater aus Düsseldorf. Des Weiteren teilt er seine berufliche Expertise als Autor und Dozent.
Zum Erbteilskauf: BFH Urt. v. 26.9.2023 – IX R 13/22, DStR 2024, 22
Zur Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker: § 10 Abs. 2 ErbStG
Zur Anzeigepflicht: § 30 ErbStG, BFH Urt. v. 11.5.2012 – II B 63/11, BFH/NV 2012, 1455
Vorsorgevollmachten können ein gutes Mittel zur Selbstbestimmung sein. Leider können und werden sie auch zunehmend missbraucht. Was in diesen Fällen möglich ist, erörtern wir mit dem Rechtsanwalt und Fachautor Dieter Trimborn von Landenberg.
Passend zum Thema ist er auch Autor des im zerb verlag erschienenen Buchs: „Die Vollmacht vor und nach dem Erbfall“, 4. Auflage, 2023
Rechtsanwalt Dieter Trimborn von Landenberg ist Fachanwalt für Erbrecht und hat sich schon früh auf Fragen des Erbrechts und des Vorsorgerechts fokussiert. Neben seiner Mandatspraxis ist er auch als Fachbuchautor und Dozent tätig.
BGH NJW 1986, 1870; ZErb 2009, 99 zum Auftragsrecht
OLG Brandenburg, Urt. v. 19.3.2013, BeckRS 2013, 06305 ebenso
OLG Köln, Urt. v. 19.9.2012, BeckRS 2013, 01040 ebenso mit aA
OLG Karlsruhe, Beschl. v. 24.2022, ZEV 2022, 250 zur gleichrangigen Generalvollmacht
Die Testamentsvollstreckung: Was sind die Aufgaben eines Testamentsvollstreckers? Wie sieht es mit der Vergütung aus? Wie funktioniert die Abwicklung mittels Vollmachten?
Der Testamentsvollstrecker Eberhard Rott gibt in unserem Podcast nützliche Praxistipps.
Passend zum Thema ist er auch Autor der im zerb verlag erschienenen eBroschüre: „Rechtsprechungssammlung für Testamentsvollstrecker“, 1. Auflage, 2023
Rechtsanwalt Eberhard Rott ist Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Testamentsvollstrecker (AGT), Autor und Dozent.
Tätigkeit des TV: Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 4.4.2022 – 3 W 107/21
Vergütung des TV: LG Köln, Urteil v. 10.11.2022, 19 O 181/22
AG Bamberg, Beschluss v, 8.7.2022 – RV 56 1123/21
Vollmachten und TV: BGH, Beschluss v. 14.9.2022 – IV ZB 34/21
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