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Gestern hat das EuGH das oft kritisierte EU/US-Privacy Shield Abkommen als unwirksam erklärt. Nach heutigem Stand (17.07.2020) behalten die bereits abgeschlossenen Standardvertragsklauseln ihre Gültigkeit bei, bis ein Gericht es anderes entscheidet. Aus der aktuellen Sicht, empfehlen wir folgende Schritte vorzunehmen:
Informationspflichten erfüllen: Datenschutzhinweise müssen angepasst werden und Hinweise auf das Privacy-Shield müssen entfernt werden.
Evaluierung:
Vertragsgrundlage prüfen:
Verträge anpassen:
Möglichkeit prüfen auf EU-Server ausweichen: Bei Einsatz eines US-Dienstanbieters prüfen, ob ein Umzug auf EU-Server möglich ist.
Wenn du eine Frage zu diesen Themen hast, die wir hier unbedingt besprechen sollten, dann schreibe eine E-Mail an [email protected].
Mehr Infos auf: https://www.marcopeters.de oder https://www.nextwork.de
By Marco Peters und Nextwork PeopleGestern hat das EuGH das oft kritisierte EU/US-Privacy Shield Abkommen als unwirksam erklärt. Nach heutigem Stand (17.07.2020) behalten die bereits abgeschlossenen Standardvertragsklauseln ihre Gültigkeit bei, bis ein Gericht es anderes entscheidet. Aus der aktuellen Sicht, empfehlen wir folgende Schritte vorzunehmen:
Informationspflichten erfüllen: Datenschutzhinweise müssen angepasst werden und Hinweise auf das Privacy-Shield müssen entfernt werden.
Evaluierung:
Vertragsgrundlage prüfen:
Verträge anpassen:
Möglichkeit prüfen auf EU-Server ausweichen: Bei Einsatz eines US-Dienstanbieters prüfen, ob ein Umzug auf EU-Server möglich ist.
Wenn du eine Frage zu diesen Themen hast, die wir hier unbedingt besprechen sollten, dann schreibe eine E-Mail an [email protected].
Mehr Infos auf: https://www.marcopeters.de oder https://www.nextwork.de

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