Weil die EU-Sanktionen sich auf reiche Russen und Oligarchen auswirken, gibt es einige Verärgerung. Aber auch der Europäische Gerichtshof urteilte schon so, dass Verwandschaftsverhältnisse nicht ausreichen, um jemand in Mithaftung zu nehmen.
Kellermann, Florian
www.deutschlandfunk.de, Europa heute
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