Im Jahr 2001 wurde die Berufsunfähigkeitsrente aus der Deutschen Rente (Bund) für alle Menschen mit Geburtstag ab 2.1.1961 gestrichen. Das betrifft heute fast alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Stattdessen leistet die gesetzliche Rente noch eine Erwerbsminderungsrente. Wer hat Anspruch und vor allem: Wer nicht?