Was gilt 2026 bei der Verhinderungspflege?
Seit Juli 2025 gibt es das gemeinsame Entlastungsbudget von 3.539 € pro Jahr.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt außerdem eine neue Antragsfrist.
In dieser Episode von „Kurz mal Pflege – kurz mal Pause“ geben wir Ihnen einen kompakten und verständlichen Überblick über alle wichtigen Regelungen – ideal für Neueinsteiger und als Auffrischung für erfahrene Angehörige.
Sie erfahren unter anderem:
• Wer Anspruch auf Verhinderungspflege hat
• Wie das neue gemeinsame Entlastungsbudget funktioniert
• Was sich bei den 56 Tagen geändert hat
• Unterschied zwischen tageweiser und stundenweiser Verhinderungspflege
• Wann die 1/60-Kürzung beim Pflegegeld greift
• Welche Regeln für nahe Angehörige gelten (2-faches Pflegegeld)
• Welche neue Antragsfrist seit 01.01.2026 beachtet werden muss
Besonders wichtig:
Verhinderungspflege kann nicht mehr vier Jahre rückwirkend beantragt werden.
Seit 2026 gilt: Antrag spätestens bis zum Ende des Folgejahres.