
Sign up to save your podcasts
Or


Ihr wollt in den Urlaub fliegen, aber werdet nicht mitgenommen, weil der Flug überbucht ist? Das ist mehr als ärgerlich. Welche Rechte ihr habt.
Kein Platz im Flugzeug? Das müsst ihr nicht hinnehmenWurde ein Flug bewusst überbucht, haben mehr Passagiere eine Buchungsbestätigung erhalten, als Sitze für den jeweiligen Flug zur Verfügung stehen.
Könnt ihr deshalb nicht mitfliegen, habt ihr Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250 bis 600 Euro. Die genaue Höhe hängt unter anderem von der Entfernung des Endziels ab, wie die Verbraucherzentrale informiert.
Flugausfall: Diese Rechte stehen euch jetzt zuDie Fluggesellschaft muss euch einen anderen Flug oder eine geeignete Alternative mit einem anderen Beförderungsmittel zu eurem Ziel anbieten. Falls ihr auf eure Reise verzichten wollt, muss die Airline den kompletten Flugpreis innerhalb von sieben Tagen erstatten.
Wäre der Alternativflug zu spät, dürft ihr selbst einen Ersatzflug bei einem anderen Flugunternehmen buchen und die Kosten als Aufwendungsersatz für die Selbsthilfe von der Airline zurückfordern.
Auch so genannte Betreuungsleistungen könnt ihr geltend machen, wenn ihr länger am Flughafen warten oder einen Hotelaufenthalt verlängern müsst. Dazu zählen zum Beispiel Kosten für Mahlzeiten, Erfrischungen, Taxi oder Hotelkosten. Falls euch weitere Kosten entstehen, kommt eventuell auch ein Schadenersatzanspruch infrage.
Ihr wollt im Urlaub sparen? Das Video unserer Kolleginnen und Kollegen von familie.de gibt euch Tipps, wie Familien günstiger fliegen.
» Video ansehen: Spar-Tipps: So fliegen Familien günstiger
Die ersten MaßnahmenWendet euch an das Bodenpersonal der Fluglinie, um die weiteren Schritte zu klären. Gehört der Flug zu einer Pauschalreise, meldet euch beim Reiseveranstalter und informiert ihn über die Beförderungsverweigerung.
Falls ihr vor Ort keinen Ansprechpartner findet, dokumentiert alle relevanten Informationen: Zeitpunkt des geplanten Abfluges, Verhalten der Airline, gegebenenfalls Daten des angebotenen Ersatzfluges. Schreibt euch alles auf und lasst es euch möglichst von einem oder mehreren Zeugen bestätigen. Notiert euch die Kontaktdaten der Zeugen.
Um weitere Informationen zu sammeln, könnt ihr die Anzeigetafel des Flughafens fotografieren und die Quittungen für Hotel, Taxi und ähnliches aufheben.
Voraussetzungen für eine EntschädigungEinen Anspruch auf Entschädigung habt ihr nur, wenn ihr rechtzeitig zur Abfertigung am Schalter wart, spätestens 45 Minuten vor der planmäßigen Abflugzeit.
Außerdem darf es keine persönlichen Gründe dafür geben, dass ihr nicht mitfliegen dürft, zum Beispiel Sicherheitsbedenken, fehlende Gesundheitszeugnisse oder unzureichende Reisedokumente.
Wurde ein Flug überbucht, sucht die Fluggesellschaft nach Fluggästen, die gegen Barzahlungen, Gutscheinen oder Umbuchung auf den ursprünglich gebuchten Flug verzichten. Wer dieses Angebot annimmt, verliert seine Ansprüche auf Ausgleichszahlungen, Betreuungsleistungen und Ersatz für eventuelle zusätzliche Schäden.
By Ihr wollt in den Urlaub fliegen, aber werdet nicht mitgenommen, weil der Flug überbucht ist? Das ist mehr als ärgerlich. Welche Rechte ihr habt.
Kein Platz im Flugzeug? Das müsst ihr nicht hinnehmenWurde ein Flug bewusst überbucht, haben mehr Passagiere eine Buchungsbestätigung erhalten, als Sitze für den jeweiligen Flug zur Verfügung stehen.
Könnt ihr deshalb nicht mitfliegen, habt ihr Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250 bis 600 Euro. Die genaue Höhe hängt unter anderem von der Entfernung des Endziels ab, wie die Verbraucherzentrale informiert.
Flugausfall: Diese Rechte stehen euch jetzt zuDie Fluggesellschaft muss euch einen anderen Flug oder eine geeignete Alternative mit einem anderen Beförderungsmittel zu eurem Ziel anbieten. Falls ihr auf eure Reise verzichten wollt, muss die Airline den kompletten Flugpreis innerhalb von sieben Tagen erstatten.
Wäre der Alternativflug zu spät, dürft ihr selbst einen Ersatzflug bei einem anderen Flugunternehmen buchen und die Kosten als Aufwendungsersatz für die Selbsthilfe von der Airline zurückfordern.
Auch so genannte Betreuungsleistungen könnt ihr geltend machen, wenn ihr länger am Flughafen warten oder einen Hotelaufenthalt verlängern müsst. Dazu zählen zum Beispiel Kosten für Mahlzeiten, Erfrischungen, Taxi oder Hotelkosten. Falls euch weitere Kosten entstehen, kommt eventuell auch ein Schadenersatzanspruch infrage.
Ihr wollt im Urlaub sparen? Das Video unserer Kolleginnen und Kollegen von familie.de gibt euch Tipps, wie Familien günstiger fliegen.
» Video ansehen: Spar-Tipps: So fliegen Familien günstiger
Die ersten MaßnahmenWendet euch an das Bodenpersonal der Fluglinie, um die weiteren Schritte zu klären. Gehört der Flug zu einer Pauschalreise, meldet euch beim Reiseveranstalter und informiert ihn über die Beförderungsverweigerung.
Falls ihr vor Ort keinen Ansprechpartner findet, dokumentiert alle relevanten Informationen: Zeitpunkt des geplanten Abfluges, Verhalten der Airline, gegebenenfalls Daten des angebotenen Ersatzfluges. Schreibt euch alles auf und lasst es euch möglichst von einem oder mehreren Zeugen bestätigen. Notiert euch die Kontaktdaten der Zeugen.
Um weitere Informationen zu sammeln, könnt ihr die Anzeigetafel des Flughafens fotografieren und die Quittungen für Hotel, Taxi und ähnliches aufheben.
Voraussetzungen für eine EntschädigungEinen Anspruch auf Entschädigung habt ihr nur, wenn ihr rechtzeitig zur Abfertigung am Schalter wart, spätestens 45 Minuten vor der planmäßigen Abflugzeit.
Außerdem darf es keine persönlichen Gründe dafür geben, dass ihr nicht mitfliegen dürft, zum Beispiel Sicherheitsbedenken, fehlende Gesundheitszeugnisse oder unzureichende Reisedokumente.
Wurde ein Flug überbucht, sucht die Fluggesellschaft nach Fluggästen, die gegen Barzahlungen, Gutscheinen oder Umbuchung auf den ursprünglich gebuchten Flug verzichten. Wer dieses Angebot annimmt, verliert seine Ansprüche auf Ausgleichszahlungen, Betreuungsleistungen und Ersatz für eventuelle zusätzliche Schäden.