Am 18. März 2026 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für das sogenannte "28. Regime" vorgestellt.
Wenn man „28. Regime“ hört, denkt man vermutlich erstmal nicht an europäisches Gesellschaftsrecht, sondern eher an Star Wars: Erste Ordnung, Letzte Ordnung, dunkle Seite der Macht. Gemeint ist aber kein galaktisches Imperium, sondern ein neuer europäischer Rechtsrahmen für Unternehmen.
Die Idee dahinter: Unternehmen sollen sich künftig innerhalb von 48 Stunden, vollständig online und EU-weit einheitlich gründen lassen. Vor allem Start-ups und Scale-ups sollen dadurch schneller wachsen und einfacher im europäischen Binnenmarkt agieren können. Die Kommission verspricht: weniger Bürokratie, mehr Innovation, mehr Wettbewerbsfähigkeit.
Klingt erstmal nach Aufbruch. Aber aus Mitbestimmungsperspektive gibt es erhebliche Bedenken. Denn wenn eine neue europäische Unternehmensform geschaffen wird, stellt sich sofort die Frage: Welche nationalen Schutzrechte gelten dann noch? Welche Mitbestimmungsstandards werden abgesichert? Und wo entsteht möglicherweise ein neues Einfallstor, um bestehende Regeln zu umgehen?
Oder, um im Bild zu bleiben: Ist das 28. Regime eher Innovationsschub für Europa oder doch ein bisschen dunkle Seite der Macht für die Mitbestimmung? Dieser Frage geht Linda Achtermann mit Maxi Leuchters und Dr. Sebastian Sick vom Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) nach.
Fokus Aufsichtsrat #5 Mitbestimmungsvermeidung – Was uns die Fälle SAP und Olympus lehren
Fokus-Seite "28. Regime" im Mitbestimmungsportal
DGB-Stellungnahme
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