Eine KG verkauft Grundstücke und noch vor Beurkundung der Auflassung tritt der Komplementär aus der KG aus, wodurch beim Kommanditisten Anwachsung eintritt. Was bedeutet das für den Grundbuchvollzug und vor allem: Erwirbt der gutgläubige Erwerber ohne Voreintragung des Kommanditisten das Eigentum?