Nach der Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils passt die Summe der Nennbeträge nicht mehr zur Stammkapitalziffer. Wie gleicht man die beiden Beträge einander wieder an? Und können Geschäftsanteile wirklich qua Beschluss vom Himmel fallen? Vgl. Internet-Gutachten 191409 sowie ergänzend Gutachten DNotI-Report 2016, 141 und BGH DNotI-Report 2015, 61.