Wann ein Gentest angabepflichtig ist – und wann Vermittler beruhigt sein können.
In der 40. Folge von Biometrie to go wird’s genetisch: Nadine und Panos beantworten eine oft gestellte Frage aus der Vermittlerpraxis – müssen Ergebnisse von Gentests im BU-Antrag angegeben werden? Sie erklären verständlich, was das Gendiagnostikgesetz vorschreibt, wo es Ausnahmen gibt und was prädiktive von diagnostischen Tests unterscheidet.
Dabei wird klar: Die Angabepflicht hängt nicht nur vom Testergebnis, sondern auch von der Leistungshöhe ab – und von der Frage, ob eine Behandlung läuft. Auch das Thema Dynamik und Stückelung von Verträgen wird kritisch beleuchtet.