"Der Verkäufer verpflichtet sich zur Übertragung lastenfreien Eigentums." Doch was genau bedeutet das, wenn der Grundschuldbrief weg ist? Haftet der Verkäufer für Verzögerungsschäden? Hiermit hat sich der BGH im Urteil vom 20.12.2024 - V ZR 41/23 beschäftigt.