Falschgeld sind Münzen und Geldscheine, die den Anschein eines gesetzlichen Zahlungsmittels erwecken. Falschgeld ist von der jeweiligen Zentralbank nicht autorisiert. Die Zentralbank ist eine vom Staat zur Geldausgabe ermächtigte Stelle.
Falschgeld hat zum Ziel, potentiellen Opfern den Wert von echtem Geld vorzutäuschen.
Die Herstellung von Falschgeld wird auch Geldfälschung genannt und ist genauso wie das Inverkehrbringen von Falschgeld strafbar. Durch Verwendung von Sicherheitsmerkmalen auf Geldscheinen wie z.B. dem Wasserzeichen, Sicherheitsstreifen und Hologrammen, soll Geldfälschung erschwert werden.
Wenn Fälschungen in Deutschland gefunden werden, so werden diese an die Falschgeldstelle der Deutschen Bundesbank weitergeleitet. Fälschungen werden in Fälschungsklassen nach Qualität unterteilt. Je nach Qualität und Bedeutung wird die Fälschung auch an die Europäische Zentralbank (EZB) weitergegeben.
Bei Papiergeld liegt die Erkennungssicherheit von Fälschungen bei 100 %.
Falsches Hartgeld wird nur zu 96 % erkannt. Dies liegt an den technischen Prüfautomaten.
Die am häufigsten gefälschten Euro-Geldstücke sind Zwei-Euro-, Ein-Euro- und 50-Cent-Münzen.
Für Falschgeld wird umgangssprachlich auch das Wort „Blüten“ verwendet. Im polizeilichen Amtsdeutsch sind Blüten Spielgeld, etwa für Monopoly.
Die Fälschung von ungültigem Geld wie beispielsweise der D-Mark wird als nicht strafbar angesehen. Der Grund ist ganz einfach: Diese Banknoten oder Geldmünzen stellen kein gültiges Zahlungsmittel mehr dar.
Phantasiegeld wie beispielsweise ein 700-Euro-Schein, der in Anlehnung an das Layout anderer Banknoten in gleicher Währung gestaltet ist, fällt hingegen unter die Strafbarkeit der Geldfälschung.