Wenn Mitarbeiter in einem Unternehmen mit der Kassenführung oder Kassenabrechnung betraut sind, dann besteht ihre Aufgabe im Entgegennehmen, Zählen und Aufbewahren von Firmengeldern.
Dies betrifft beispielsweise Menschen, die im Supermarkt an der Kasse arbeiten. Treten bei der Kassenzählung Fehlbeträge auf, kommt schnell die Frage auf, wer dafür haftet.
Hier kommt das sogenannte Mankogeld ins Spiel. Mankogeld ist auch unter dem Begriff Fehlgeldentschädigung bekannt. Dabei handelt es sich um einen zusätzlichen Betrag, den Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zahlen. Die Fehlgeldentschädigung muss so bemessen sein, dass der Arbeitnehmer aus ihr notfalls ein auftretendes Manko voll abdecken kann.
Die Ursache eines Kassenmankos ist oftmals schwierig zu ergründen oder nachzuweisen. Um unnötige Konflikte und Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vermeiden, kann Mankogeld eingesetzt werden.
Es handelt sich demzufolge um eine Art Risikopuffer für Mitarbeiter, die mit Geld oder Waren von hohem Wert umgehen. Die Idee dahinter ist, dass Arbeitnehmer für kleinere Fehlbeträge nicht haften müssen.
Auch andere Berufsgruppen können betroffen sein: Lagermitarbeiter, wenn Fehlbeständen in einem Lager auftreten, oder Transportfahrer bei Nichtauslieferung von Waren.
Für die Zahlung von Mankogeld ist der Abschluss einer Mankovereinbarung wichtig. Diese dient es als Anreiz für Mitarbeiter, sorgfältig mit den ihnen anvertrauten Geldern oder Waren umzugehen. Bei der Festlegung des Mankogeldes werden Risiko, Verantwortungsumfang und Höhe potenzieller Verluste miteinbezogen.
Wichtig zu wissen ist, dass Mankogeld keine Entschädigung für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten darstellt. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber vollen Schadensersatz vom Arbeitnehmer fordern. Alternativen zum Mankogeld können Regelungen zur Haftungsbegrenzung oder der Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung seitens des Arbeitnehmers sein.
Damit es klarer wird, habe ich noch ein Praxisbeispiel:
Kerstin arbeitet als Bedienung in einem Restaurant. Sie erhält monatlich 200 Euro Mankogeld. In Ihrer Schicht wurden Speisen und Getränke im Wert von 2.200 Euro verkauft. Der tatsächliche Kassenbestand beträgt jedoch nur 2.140 Euro. Für die Differenz von 60 Euro muss zunächst Kerstin aufkommen, weil er unterhalb von 200 Euro liegt.
Für den Fall, dass der Fehlbetrag das monatliche Mankogeld übersteigt, käme es auf die genaue Absprache in der Mankovereinbarung an.
Ich wünsche Dir eine erfolgreiche Woche.