Ab Februar 2022 treten im Rahmen des Mobilitätspaket I die neuen Regelungen zum Marktzugang und zur Kabotage in Kraft. Sie bestimmen nicht nur, wie oft dann ein ausländisches Transportunternehmen in einem Aufnahmeland nationale Transporte durchführen darf – sondern auch, wie lange während der anschließenden „Cooling-Off“-Phase keine weitere Kabotage erlaubt ist. Doch osteuropäische Frachtführer mit einer großen Flotte und guter digitaler Steuerung wird dies nicht davon abhalten, in Deutschland weiterhin ihre Kabotagetransporte durchzuführen.