Nach den ersten beiden großen Bausteinen des Mobilitätspakets, den Sozialvorschriften und dem Marktzugang mit der Kabotage, schließt sich ab dem 2. Februar 2022 mit dem dritten Bereich, den Entsenderegeln, der Kreis für einen in der politischen Kommunikation angekündigten fairen und sozialen Wettbewerb. Das Ziel: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. In der gelebten Praxis geht es allerdings um entscheidende Fragen, wie die, ob ein Fahrer eine Ladung entsendefrei befördern darf, weil sie Teil einer sogenannten bilateralen Beförderung ist oder ob keine Ausnahme greift, weil es sich schlicht um eine grenzüberschreitende Beförderung handelt. Und wie all das wirksam kontrolliert werden kann.