Die zweite Folge der „Tachostunde“ befasst sich mit dem Artikel 12 der VO (EG) Nr. 561/2006, der es Lkw-Fahrern ermöglicht, am Ende der Arbeitswoche bis zu zwei Stunden länger zu lenken, um die Betriebsstätte des Unternehmens oder den Wohnsitz noch für eine wöchentliche Ruhezeit zu erreichen.