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Folge 7 | No Post without Proof – mit Eva Hammertinger


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Eva Hammertinger ist Rechtsanwältin und Unternehmensberaterin mit Schwerpunkt Medienrecht. In dieser Folge sprechen wir über die häufigsten rechtlichen Fehler im Influencer Marketing: Musikrechte, Werbekennzeichnung, Verträge, Nutzungsrechte und eine Behörde, bei der sich wahrscheinlich die wenigsten angemeldet haben - aber eigentlich alle müssten.

Themen dieser Folge

→ Die häufigsten rechtlichen Fehler im Influencer Marketing

→ Wann Werbung gekennzeichnet werden muss
→ Verträge: Was muss wirklich drinstehen
→ Musikrechte: Was erlaubt ist, was nicht
→ Die RTR und die Meldeverpflichtung, von der kaum jemand weiß
→ Impressumspflicht, Datenschutzerklärung und Account-Sicherheit
→ Was tun, wenn es schon schiefgelaufen ist?

Erwähnungen & Links

RTR – Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH: Meldeverpflichtung für audiovisuelle Mediendienste https://www.rtr.at/rtr/service/ertr/ertr_erstanmeldung.de.html

Website von Eva: evahammertinger.com

📍🎙️ Aufgenommen wurde das Gespräch im wundervollen "Die Josefine Hotel" in Wien.

Eine Produktion von Xupiter Vision: Konzept, Produktion und Hosting von Podcast – alles aus einer Hand. Schreib mir gerne: [email protected]

📖 Glossar - Folge 7

📖 GLOSSAR

AKM – Österreichische Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger. Anlaufstelle für die Lizenzierung von Musikrechten in Österreich.

AMD-Gesetz – Gesetz über audiovisuelle Mediendienste. Regelt unter anderem die Meldeverpflichtung für Personen, die audiovisuelle Inhalte kommerziell veröffentlichen.

Audiovisuelle Mediendienste – Dienste, die bewegte Bilder mit oder ohne Ton anbieten – z. B. Reels, TikToks oder YouTube-Videos.

Business Music Library – Von Plattformen wie Meta oder TikTok bereitgestellte Musik-Libraries, die für kommerzielle Nutzung freigegeben sind. Enthalten in der Regel keine bekannten Chartlieder.

KommAustria – Österreichische Kommunikationsbehörde, zuständig für die Aufsicht über audiovisuelle Mediendienste.

Datenschutzerklärung – Pflichtangabe für alle, die personenbezogene Daten verarbeiten – z. B. über eine Website oder einen öffentlichen Social-Media-Account mit kommerziellem Charakter.

DSGVO – Datenschutz-Grundverordnung. Europäisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten. Relevant für alle, die Websites oder kommerzielle Online-Auftritte betreiben.

Geldwerter Vorteil – Jede Form von Gegenleistung, die nicht in bar ausgezahlt wird – z. B. Produkte, Einladungen, Reisen oder Übernachtungen. Löst in der Regel Werbekennzeichnungspflicht aus.

Impressumspflicht – Gesetzliche Verpflichtung, auf dem eigenen Online-Auftritt Angaben zur eigenen Identität und Kontaktdaten bereitzustellen. Gilt auch für kommerzielle Social-Media-Accounts.

Lizenz – Rechtliche Erlaubnis, einen urheberrechtlich geschützten Inhalt – z. B. ein Musikstück oder ein Foto – zu nutzen. Muss für den konkreten Zweck und Zeitraum erworben werden.

Nutzungsrechte – Das Recht, einen bestimmten Inhalt für einen definierten Zweck, Zeitraum und Kanal zu verwenden. Muss vertraglich geregelt sein – sowohl für Content, den Creatorinnen erstellen, als auch für Inhalte, die sie auf ihren Kanälen veröffentlichen.

RTR – Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH. Administrativer Hilfsapparat der ComAustria. Bietet auf ihrer Website Informationen, Tools und Formulare zur Meldeverpflichtung für audiovisuelle Mediendienste.

Schleichwerbung – Als redaktioneller Inhalt getarnte Werbung, die nicht als solche gekennzeichnet ist. Verboten nach dem UWG.

Transparenzgebot – Grundsatz, dass die Community klar erkennen können muss, ob es sich um redaktionellen Content oder bezahlte Werbung handelt.

Unterlassungsanspruch – Rechtlicher Anspruch, der verlangt, dass eine bestimmte Handlung – z. B. die Nutzung eines Musikstücks – sofort eingestellt wird.

Urheberrecht – Schutz von kreativen Werken – z. B. Musik, Fotos, Texte – vor unerlaubter Nutzung durch Dritte.

UWG – Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Enthält u. a. das Verbot der Schleichwerbung und richtet sich auch an werbende Unternehmen.

Werbekennzeichnung – Pflicht, bezahlte oder durch geldwerte Vorteile motivierte Inhalte klar als Werbung zu kennzeichnen. Korrekte Begriffe: „Werbung" oder „Anzeige" – eindeutig, klar und zu Beginn des Beitrags.

Zwei-Faktor-Authentifizierung – Sicherheitsmaßnahme, bei der der Login zusätzlich zum Passwort durch einen zweiten Faktor – z. B. einen Code per SMS – bestätigt werden muss. Absolutes Minimum für jeden kommerziellen Account.

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maven talksBy Alina Heiner