Laut Bundesverfassungsgericht waren Schulschließungen und andere Maßnahmen im Kmapf gegen Corona nicht verfassungswidrig. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thorsten Frei spricht sich für die Wiederaufnahme der epidemischen Lage nationaler Tragweite oder eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes aus.