Der Beschluß ist vom 21.5.26 . Der Dritte mittlerweile. Nur die unveränderte Beibehaltung der Sätze für "Geduldete" - also mit Abschiebehemmnissen- über August 2018 war verfassungswidrig weil neue Sondererhebungen Anpassung erforderlich gemacht hätten der Verstoß bleibt aber ungeahndet-
Wiebke Judith zu den Begründungen des BVerfg: u.a. daß Sprachkurse wegen elektronische Handy Apps entbehrlich hält oder auf die fehlende Rechtsberatung weil Kostenbefreiung von rechtlichen Vertretung in Verfahrren - allerdings nur bei Erfolgswahrscheinlicht- möglich seien.
Warum dieser dritte Beschluß dem "Katz und Maus" Spiel zwischen Regierung mit parlamentarischer Mehrheit und Sozialgerichten/Verfassungsgericht weitergehen dürfte
Beschluss: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2025/11/rk20251103_1bvr025924.pdf?__blob=publicationFile&v=3