apolut Podcast Archive - apolut.net

Fuellmichs Sammelklage nun bei den Indianern | Von Gordon Pankalla


Listen Later



Ein Kommentar von Gordon Pankalla.

Rechtsanwalt Gordon Pankallas juristische Erfahrung und Einschätzung mit der großen PCR-Class Action.

Der Anwalt Dr. Reiner Fuellmich, war einer der ganz großen Hoffnungsträger. Doch zur Enttäuschung der Menschen gab es nur immer wieder Ankündigungen. In ein bis zwei Wochen gehe es nun wirklich los mit der großen Sammelklage, hieß es. Fuellmich versprach den Menschen eine sogenannte Class Action (dt. Sammelklage), da das amerikanische Rechtssystem dem deutschen überlegen sei. Bis heute lässt der Erfolg aber auf sich warten, inzwischen spricht Fuellmich von einer Klage bei den Maori-Indianern, er selbst sitzt in Mexiko fest – warum weiß keiner.

Immer wieder freitags gingen sie auf Sendung und Tausende warteten schon gespannt, was der Corona-Untersuchungsausschuss (CUA) wieder zu Tage bringen würde. Insbesondere der PCR Test war regelmäßig Thema im CUA – »der »Drosten Test«. Darauf hatte sich Fuellmich »eingeschossen« und sah darin den Ansatzpunkt für seine Sammelklage, schließlich sei der Test auch international vermarktet worden. Dies sei der Grund, warum insbesondere auch deutsche Kläger bei einer Sammelklage mitmachen könnten.

Den Vertrag für diese Sammelklage sah ich das erste Mal, als der Youtuber Elijah Tee darüber berichtete. Ich staunte nicht schlecht, dass der Vertragspartner gar nicht Fuellmich selbst war, sondern der Rechtsanwalt Marcel Templin. Im Vertrag ist von rechtlicher Beratung in Zusammenhang mit einer Schadensersatzklage die Rede. Eine Klage soll gegebenenfalls in Deutschland, oder auch in den USA erhoben werden, wird dort festgehalten. Hierzu sollen Verhandlungen mit Forderungsgegnern geführt werden. Welche Verhandlungen dies sind und welche Forderungsgegner dies sein sollen, ist hingegen völlig unklar.

Rechtlicher Hintergrund

Über die Essentialia negotii, das heißt die wesentliche Vertragsbestandteile, müssen sich die Vertragsparteien einig sein, damit überhaupt ein Vertrag zustande kommt. Leistung und Gegenleistung müssen also erkennbar sein, was bei dieser Vereinbarung aber nicht der Fall ist. Ich sehe den Class Action-Vertrag daher als von Anfang an als nichtig an. Auch die in Paragraph 2 des Vertrages getroffenen Vereinbarungen zur Vergütung sind ebenso unwirksam. Aber selbst wenn hier ein Vertrag zustande gekommen wäre, ist bis heute keinerlei Leistung erfolgt, so dass eine Rückerstattung in voller Höhe erfolgen müsste, denn bis heute ist es nur bei den Ankündigungen Fuellmichs geblieben. Eine Klage in Deutschland oder in den USA wurde jedenfalls nie erhoben und Verhandlungen gab es auch nicht – jedenfalls ist davon nichts bekannt.

Warum ich jetzt darauf komme? Es meldete sich nun der Eigentümer eines Fitness- Studios bei mir. Er habe die Geduld verloren und wolle sein Geld zurück. Mangels wirksamen Vertragsschlusses, ist meiner Ansicht nach Rechtsanwalt Templin, der »Vertragspartner«, gemäß Paragraph 812 des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Rückerstattung der 952,00 Euro verpflichtet. Also schrieb ich den Kollegen Templin an und bat um die Erstattung des Geldes. Dieser bestätigte umgehend, dass das Geld erstattet werden würde. Innerhalb weniger Tage hatten wir das Geld zurück.

Sammelklage gegen wen?

Warum es Fuellmich nie vor Gericht schaffte, ist meiner Ansicht nach klar. Die Idee gegen den PCR Test zu klagen, ist offensichtlich nicht der richtige Weg gewesen. Zwar gab es in den USA und in Kanada Sammelklagen beziehungsweise Class Actions, diese richteten sich aber dagegen, dass Menschen, die sich nicht impfen lassen wollten, der Zutritt zum Arbeitsplatz untersagt wurde. Auch in Deutschland gab es diese Zutrittsverbote, die von den Gesundheitsämtern im Zuge der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht ausgesprochen wurden. In Bayern setzte man diese übrigens niemals um, da man erkannte,
...more
View all episodesView all episodes
Download on the App Store

apolut Podcast Archive - apolut.netBy apolut Podcast Archive - apolut.net