In unserer neuen Folge „Für Vielfalt“ sprechen wir mit Leyla Ferman von der NGO „Women for Justice“ und unserer Referentin Nadja Grossenbacher über die Verantwortung von Staaten bei der Durchführung und Aufarbeitung von Genoziden. Im Fokus stehen der Genozid an den Yezid*innen durch den sog. "Islamischen Staat" 2014 und der Genozid an den Herero und Nama durch das deutsche Kaiserreich in Namibia in den Jahren 1904-08.
Welche legalen Wege bietet das internationale Recht, Völkermorde zu verhindern oder zu ahnden, wenn sie bereits geschehen sind? Was wünschen sich Überlebende? Wie kann das internationale Recht Überlebende unterstützen, Gerechtigkeit zu erlangen? Welche Wege wurden in unseren beiden Beispielen bereits eingeschlagen, und wie sind sie zu bewerten?
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Die "Duties to protect", die Leyla im Podcast anspricht, finden sich hier:
www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/convention-prevention-and-punishment-crime-genocide
Die Gespräche mit Betroffenen, die Nadja erwähnt, findet ihr bei Youtube:
www.youtube.com/watch?v=g3TZh_Gy5pw&t=132s
www.youtube.com/watch?v=hNVcFb7vp3I&t=4s
www.youtube.com/watch?v=7Vt458IYvIo&t=2s