Ein Standpunkt von Thomas Röper.
Viele Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte haben vorher für NGOs von Soros gearbeitet und urteilen nun über Fälle dieser NGOs. Der Skandal ist nicht neu, aber gehandelt wird nicht.
Ich habe schon 2020 <1> über eine Studie des European Center for Law and Justice berichtet, die aufgezeigt hat, dass fast ein Viertel der Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte enge Verbindungen zu NGOs von Soros haben und trotzdem über Fälle entscheiden, in die Soros-NGOs verwickelt sind. Ich habe die Angaben der Studie damals überprüft, was kein großes Problem war, denn in der Studie wurden all die Richter namentlich genannt.
Da es Richter aus allen europäischen Ländern sind, habe ich nicht in allen Fälle ihre Biografien in einer für mich verständlichen Sprache gefunden. Aber bei den Richtern, zu denen ich Biografien in Sprachen gefunden habe, die ich verstehen konnte, haben sich die erhobenen Vorwürfe und die Verbindungen der Richter zu den Soros-Stiftungen bestätigt. Ich habe in der Studie keinen Fehler gefunden.
Die Studie hat auf 25 Seiten im Detail aufgelistet, welche Richter mit Soros verbunden waren. Einige waren Gründungsmitglieder seiner Organisationen in verschiedenen Ländern. Die Verbindungen sind also durchaus sehr eng und wurden in der Studie detailliert aufgezeigt.
Nun hat das European Center for Law and Justice eine neue Studie <2> zu dem gleichen Thema veröffentlicht, in der festgestellt wird, dass sich an diesen Zuständen nichts geändert hat. Ich habe die Presseerklärung <3> zur Veröffentlichung der Studie übersetzt und mache nach der Übersetzung noch einige Anmerkungen.
Beginn der Übersetzung:
Die Unparteilichkeit des EGMR: Vorstellung des Berichts
Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gibt es nach wie vor Interessenkonflikte. Darüber hinaus gibt es weitere Mängel.
Das geht aus dem neuen Bericht hervor, den das ECLJ heute veröffentlicht hat: „Die Unparteilichkeit des EGMR, Bedenken und Empfehlungen“. Dieser neue Bericht ist eine Fortsetzung und Vertiefung der im Jahr 2020 durchgeführten Analyse von Interessenkonflikten beim EGMR.
Damals deckte das ECLJ das Vorhandensein eines strukturellen Problems von Interessenkonflikten innerhalb dieses Gerichtshofs auf. Es zeigte sich, dass 18 Richter zwischen 2009 und 2019 88 Mal über Fälle entschieden haben, die von sieben NGOs, deren Leiter oder Mitarbeiter sie vorher gewesen waren, eingebracht oder unterstützt wurden. Unter diesen NGOs sticht die Open Society hervor, da die meisten der beteiligten Richter mit ihr verbunden sind und sie die anderen sechs NGOs finanziert.
Als Reaktion auf diesen Bericht 2020, der als zutreffend und fundiert anerkannt wurde, verpflichteten sich der EGMR und der Europarat, bestimmte Aspekte des Systems zu korrigieren und schlugen Maßnahmen vor, um die Auswahl, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter des Gerichtshofs sowie die Transparenz der Arbeit der NGOs zu verbessern. Das ECLJ begrüßt diese Initiativen.
Unser neuer Bericht stellt jedoch fest, dass die Fälle von Interessenkonflikten zwischen Richtern und NGOs fortbestehen und sogar zugenommen haben. Allein in den letzten drei Jahren, von 2020 bis 2022, hat das ECLJ 54 Fälle von Interessenkonflikten festgestellt, von denen 18 Urteile der Großen Kammer betrafen, der wichtigsten Entscheidungsinstanz des EGMR.